Niedersachsen beschließt Schulgesetzänderung zur Inklusion
Althusmann: „Die schrittweise Einführung der inklusiven Schule wird die nächsten zehn Jahre prägen“
HANNOVER. Kultusminister Dr. Bernd Althusmann hat die wichtige Weichenstellung begrüßt, die von der heute im Niedersächsischen Landtag beschlossenen Schulgesetzänderung zur Inklusion ausgeht: „Die schrittweise Einführung der inklusiven Schule wird die nächsten zehn Jahre prägen. Es freut mich, dass die heutige Weichenstellung im Konsens von CDU-, FDP- und SPD-Fraktion gelungen ist. Das zeigt, dass bei diesem wichtigen Thema im Sinne unserer Schülerinnen und Schüler eine deutliche Mehrheit an einem Strang zieht", sagte Dr. Bernd Althusmann. „Inklusion geht alle an, aber die Umsetzung der UN-Konvention darf niemanden überfordern - nicht die Schülerinnen und Schüler, nicht die Eltern, nicht die Lehrkräfte. Niedersachsen hat sich gut auf die Einführung der inklusiven Schule vorbereitet: Wir bauen auf der bestehenden sonderpädagogischen Grundversorgung auf, die bereits vielerorts erfolgreich umgesetzt wird. Mit dem verbindlichen Start 2013/14 haben auch die kommunalen Schulträger nun ausreichend Zeit, sich auf die Veränderungen einzustellen. Unsere Lehrerinnen und Lehrer nutzen bereits seit 2011 die angebotenen Fortbildungen. 2012 und 2013 stehen dafür jeweils weitere 1 Mio. Euro zur Verfügung", sagte der Minister. Dr. Bernd Althusmann wies darauf hin, dass es nicht um die generelle Abschaffung der Förderschulen gehe, sondern um die Stärkung der allgemeinen Schulen im Hinblick auf die Vielfalt der Lerngruppen: „Unser Weg ermöglicht allen Kindern einen barrierefreien, gleichberechtigten Zugang zu unseren Schulen. Die Wahlfreiheit der Eltern wird zum Grundsatz. Dennoch sind die Förderschulen unverzichtbar. Von ihnen geht als Förderzentren die für die Umsetzung notwendige Unterstützung aus", sagte der Minister. Lediglich der Primarbereich der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen soll nun auslaufen - die Kinder mit einem entsprechenden Unterstützungsbedarf werden beginnend mit dem ersten Schuljahrgang ab 2013/14 direkt in die Grundschulen aufgenommen. Das Kultusministerium wird in den nächsten Tagen eine Handreichung für kommunale Schulträger bereitstellen, die diesen Informationen zu den Anpassungen ab 2013/14 sowie zum ebenfalls möglichen Start im Grundschulbereich bereits zum kommenden Schuljahr 2012/13 gibt. Detaillierte Informationen für Eltern sowie Schülerinnen und Schüler werden auf Basis der zu erarbeitenden untergesetzlichen Regelungen erstellt und ebenfalls in Kürze abrufbar sein.Quelle: Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 20.03.2012
www.mk.niedersachsen.de