Niedersachsen fördert pädagogische Maßnahmen für junge Straffällige mit 2 Millionen Euro jährlich

14.06.2012 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Sozialministerin Aygül Özkan und Justizminister Bernd Busemann: „Jungen Straffälligen Wege aus der Kriminalitätsspirale aufzeigen“

HANNOVER. Ein Drittel weniger Jugendstrafen ohne Bewährung, rund 8% weniger Zuchtmittel, über 85% mehr Erziehungsmaßregeln - das ist die positive Bilanz einer gemeinsamen Förderrichtlinie über ambulante sozialpädagogische Angebote für junge Straffällige des Niedersächsischen Sozialministeriums und des Niedersächsischen Justizministeriums im Vergleich mit dem Bundesdurchschnitt von 2008 bis 2010. Damit hat sich der positive Trend der letzten zehn Jahre verstetigt. „Anstatt nur zu bestrafen begegnen wir jungen Straffälligen mit sozialpädagogischen Maßnahmen und zeigen ihnen Wege aus der Kriminalitätsspirale auf. Dafür geben wir jährlich zwei Millionen Euro. Die Bilanz unserer Investitionen gibt uns Recht: Wir befinden uns an der Spitze der Bundesländer bei der Förderung ambulanter Maßnahmen für junge Straffällige", freuen sich Niedersachsens Sozialministerin Aygül Özkan und Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann angesichts der positiven Zahlen. Das Land Niedersachsen ergänzt mit der Förderung der ambulanten sozialpädagogischen Angebote der Jugendhilfe für junge Straffällige die Leistungen der kommunalen Jugendhilfe. Auch sollen Projekte bei freien und kommunalen Trägern der Jugendhilfe angeregt und unterstützt werden, um junge Straffällige individuell zu unterstützen und weitere Straftaten zu verhindern. Die Fördermittel erhalten landesweit derzeit 59 Projekte in 61 Jugendamtsbezirken. Niedersachsen habe das Ziel der Jugendgerichtsgesetzreform von 1990 vorbildlich umgesetzt, so Özkan und Busemann. Demnach sollten die traditionellen Sanktionen im Jugendstrafrecht wie Geldbuße, Jugendarrest oder Jugendstrafe möglichst durch ambulante Maßnahmen wie Betreuungsweisungen, soziale Trainingskurse und den Täter-Opfer-Ausgleich ersetzen werden, ohne dass sich damit die Rückfallgefahr erhöht.

Quelle: Pressemitteilung des Nds. Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration vom 12.06.2012
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