NRW entwickelt Datenbank zur Barrierefreiheit

NRWs Sozialminister Schneider: Bundesweit einzigartiger Service für Menschen mit Behinderungen

Der NRW-Sozialminister liefert einen bundesweit einzigartigen Service für die rund 1,7 Millionen schwerbehinderten Menschen in Nordrhein-Westfalen: Hier wird ein umfassendes Verzeichnis aufgebaut, aus dem Menschen mit Behinderungen entnehmen können, ob und in welchem Umfang eine öffentliche Einrichtung barrierefrei zugänglich ist. „Menschen mit Behinderungen haben uns immer wieder berichtet, dass es für sie schwierig ist, außerhalb der gewohnten und bekannten Umgebung Reisen, Wochenendaktivitäten oder auch Behördengänge zu planen. Für Menschen im Rollstuhl ist es beispielsweise eine wichtige Frage, ob sie am Reiseziel ohne fremde Hilfe den Bahnhof verlassen können“, erklärte Sozialminister Guntram Schneider heute (8. März 2012) in Gelsenkirchen bei einer Tagung der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zum Thema „Inklusion – konkret“. Die Landesregierung habe sich das von den Vereinten Nationen formulierte Ziel der Inklusion auf ihre Fahnen geschrieben, so der Minister weiter: „In der inklusiven Gesellschaft leben alle Menschen – unabhängig, ob behindert oder nicht – gleichberechtigt zusammen. Und ganz wichtig: Wir machen Politik nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern vor allem mit ihnen.“ Deshalb hat das Sozialministerium die Agentur Barrierefrei beauftragt, zusammen mit ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Sozialverbände und der Behindertenselbsthilfe ein Informationsportal zur Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen zu entwickeln. „Die Betroffenen wissen selbst am besten, worauf es ankommt und können beurteilen, ob eine Einrichtung ihren Bedürfnissen gerecht wird“, sagte Schneider. Für das Verzeichnis zur Barrierefreiheit wird nicht nur überprüft, ob ein Veranstaltungssaal über einen stufenfreien Zugang und Toiletten für Menschen im Rollstuhl verfügt. Es geht beispielsweise auch um Leitsysteme für blinde und sehbehinderte Menschen im Schwimmbad oder um Induktionsschleifen für Menschen mit Hörschädigung im Bürgerbüro. Gemeinsam mit der Agentur Barrierefrei und den Verbänden werden derzeit Kriterienkataloge, Fragebögen und Verfahren erarbeitet, um Informationen zur Barrierefreiheit zu erheben und darzustellen. Das Ziel ist eine internetbasierte Datenbank mit detaillierten Informationen, welche Unterstützung Menschen mit einer Gehbehinderung oder einer Sinnesbehinderung wie etwa Blindheit oder Taubheit in einer bestimmten öffentlichen Einrichtung erwarten können. Nach der gegenwärtig laufenden Testphase wird ab Sommer mit dem Aufbau der Datenbank begonnen, die dann kontinuierlich erweitert werden soll.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.03.2012
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