NRW führt Aktion zur Arbeitszeit in der ambulanten Pflege durch
Land geht Beschwerden von Beschäftigten wegen Verstößen gegen gesetzliche Arbeitszeitvorschriften nach
Ambulante Pflegebetriebe in NRW müssen in diesen Wochen mit unangemeldetem Besuch rechnen: Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer der Bezirksregierungen überprüfen noch bis Mitte März in 175 Unternehmen der ambulanten Alten- und Krankenpflege, ob die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften eingehalten werden. "Damit reagieren wir auf vielfältige Beschwerden von Beschäftigten über Verstöße gegen die Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten", sagte Arbeitsminister Guntram Schneider in Düsseldorf. Im Fokus sind insbesondere die höchstzulässigen Arbeitszeiten. Dabei wird auch überprüft, ob Arbeitspausen gewährt und Ruhezeiten eingehalten werden. Bei der ambulanten Pflege, die an 365 Tagen im Jahr geleistet werden muss, ist es für die Beschäftigten auch von besonderer Bedeutung, ob die vorgeschriebenen 15 arbeitsfreien Sonntage gewährt werden. Bei leichten Verstößen bekommen die Betriebe Hinweise, wie sie die Mängel abstellen können. Bei schweren oder wiederholten Verstößen drohen Ordnungswidrigkeitsverfahren, bei denen auch empfindliche Bußgelder verhängt werden können. In jedem Fall müssen die durch Verstöße aufgefallenen Betriebe mit weiteren Kontrollen rechnen, bei denen sich die Prüferinnen und Prüfer davon überzeugen werden, ob die Mängel abgestellt worden sind. Das Arbeitsministerium hatte Mitte letzten Jahres mit den für die Kontrolle des Arbeitsschutzes zuständigen Bezirksregierungen Zielvereinbarungen zum besseren Schutz der Beschäftigten abgeschlossen. Dazu gehört insbesondere ein Konzept für landesweite Überwachungsaktionen, mit denen auf besondere Problemschwerpunkte im Arbeitsschutz reagiert werden kann. Im vergangenen Jahr hatte es bereits eine landesweite Kontrollaktion im Einzelhandel gegeben, bei der in 60 Prozent der kontrollierten Betriebe Arbeitsschutzmängel aufgefallen waren.Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10.02.2012
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