Oft noch weit entfernt: Leistungsgerechte Bezahlung für Tagesmütter und Tagesväter

Bei einer Tagung am 27.08.2012 im alten Rathaus in Hannover wurden die Ergebnisse einer Expertise zur leistungsgerechten Bezahlung vorgestellt

Laut Bundesgesetz sollen Kindertagespflegepersonen für die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern - das ist ihr gesetzlicher Auftrag – auch leistungsgerecht bezahlt werden. Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. hat das Institut für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (ibus) im Rahmen einer Expertise beauftragt, die finanzielle Situation der Tagesmütter und –väter in Deutschland zu analysieren und Modelle einer leistungsgerechten Bezahlung zu entwickeln. Dabei werden sowohl die Variante der selbstständigen Tätigkeit als auch das noch wenig praktizierte Modell einer Festanstellung diskutiert. Innerhalb der Studie wurde eine Vollerhebung durchgeführt, um die Ist-Situation der Finanzierung in der Kindertagespflege in Deutschland zu ermitteln. Das Bild der Finanzierung stellt sich sehr unterschiedlich dar. Sie reicht von 2,11 € bis 4,07 € pro Kind und Stunde zuzüglich Sachkosten. Eine Broschüre, in der die wesentlichen Ergebnisse der Expertise zusammengefasst sind, ist auf der Homepage des Bundesverbands für Kindertagespflege e.V. ab sofort herunterzuladen (www.bvktp.de). Der Bundesverband für Kindertagespflege e.V. als Dach- und Fachverband für die Kindertagespflege in Deutschland hat seit 1978 das Ziel das System der Kindertagespflege weiter zu entwickeln. Er setzt sich dafür ein, dass sich sowohl die Rahmenbedingungen wie auch die pädagogische Qualität für die kindliche Entwicklung möglichst optimal darstellen.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes für Kindertagespflege e.V. vom 28.08.2012
www.bvktp.de