Paritätische Stellungnahme zum "Warnschussarrest" für jugendliche Straftäter
Am 6. Juli 2012 hat der Bundesrat das vom Deutschen Bundestag bereits Mitte Juni verabschiedeten "Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten" bestätigt. Der Empfehlung verschiedener Ausschüsse, das Gesetz dem Vermittlungsausschuss zuzuleiten, folgte der Bundesrat nicht. Nach dem neuen Gesetz kann der Jugendrichter neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe nun einen bis zu vierwöchigen sogenannten "Warnschussarrest" anordnen. Der Paritätische hat hierzu eine kritische Stellungnahme erarbeitet. Die Stellungnahme des Paritätischen finden Sie hier.Quelle: Newsletter des Paritätischen Gesamtverbandes vom 11.07.2012