Patientenrechtegesetz: richtiger Ansatz, aber zu kurz gesprungen!

15.03.2012 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert anlässlich der Verbandsanhörung der Bundesministerien für Justiz und Gesundheit am 15. März 2012 zum Patientenrechtegesetz, mehr zu wagen, als das, was die bisherige Rechtsprechung ohnehin vorgibt.

Berlin - „Die Weichen für die Stärkung der Rechtsstellung von Patientinnen und Patienten sind grundsätzlich richtig gestellt, leider ist der Zug auf halber Strecke stehen geblieben“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V., anlässlich der Verbandsanhörung zum Patientengesetz. Nicht berücksichtigt sind beispielsweise die Vorgaben der vor zweieinhalb Jahren in Deutschland in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Insbesondere müssen Inhalt und Umfang von Informations- und Aufklärungspflichten weiter ausgebaut und den Bedürfnissen von Personengruppen mit Einschränkungen angepasst werden. Dazu gehören Erläuterungen in leichter Sprache und Unterstützung für Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen. Generell sollten alle Patientinnen und Patienten so aufgeklärt und informiert werden, wie es ihre individuellen Bedürfnisse erfordern.

Bei Verstößen gegen diese Pflichten sowie die Pflicht zur Dokumentation befürwortet der Deutsche Verein zudem unbürokratische Durchsetzungsmechanismen. „Es ist den Betroffenen nicht zuzumuten, sich in strittigen Fällen die Einsicht in die Patientenakten per Zwangsvollstreckung erkämpfen zu müssen. Für die Durchsetzung brauchen wir schnelle und unbürokratische Regelungen“, so Löher.

Der Deutsche Verein spricht sich außerdem zur Förderung einer Fehlervermeidungskultur dafür aus, dass die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten auch gezielt bei der Ausgestaltung eines Beschwerdemanagements und eines einrichtungsübergreifenden Qualitätsmanagements berücksichtigt werden. Das Beschwerdemanagementsystem sollte darüber hinaus neben Krankenhäusern auch den ambulanten Bereich mit einbeziehen.

Der Deutsche Verein ist das bundeszentrale Forum der Kommunen und der Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 15.03.2012
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