Pflegedienste und Sozialstationen in Mecklenburg-Vorpommern fürchten um ihre Existenz

Vollversammlung aller Pflegedienste in MV entscheidet über Vorgehen gegen existenzgefährdende Schiedsentscheidung in der häuslichen Krankenpflege

Fast 500 Vertreter aller Pflegedienste und Sozialstationen in MV haben sich am 20.06.2012 auf Einladung aller Wohlfahrts- sowie privaten Verbände in Linstow zu einer Versammlung getroffen. Es ging um die Existenz der Pflegedienste, um die über 6.500 Arbeitsplätze der Mitarbeiter und um ausreichend Zeit für die Versorgung der Patienten die auf häusliche Krankenpflege angewiesen sind. Hintergrund  ist der Schiedsspruch zur Vergütung der häuslichen Krankenpflege in Mecklenburg-Vorpommern, der nach dreijährigen Verhandlungen erging und eine Vergütungsabsenkung für alle Pflegedienste im Land zur Folge hat. Die  Verbände der privaten Leistungsanbieter und Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in MV informierten zunächst umfassend über den aktuellen Schiedsspruch. Deutlich wurde, dass die Schiedsperson weder die bisher gewährte Zeit zur Leistungserbringung zur Versorgung der kranken Menschen
z. B. mit Verbandwechsel und Infusion, noch die wissenschaftlich belegte Notwendigkeit einer Erhöhung der Zeiten akzeptierte. Auch die Preise für die Wege und Fahrtkosten wurden trotz Energiekostensteigerungen in der Laufzeit um fast 20 Prozent abgesenkt. Vollständig unberücksichtigt blieb im Schiedsspruch auch das notwendige Ziel, die Bezahlung der Pflegekräfte deutlich anzuheben, um Westniveau zu erreichen und um damit die Fachkräfte im Land zu halten. Gemeinsam wurde beschlossen, eine Klage gegen den Schiedsspruch einzureichen. „Niemand kann von den Pflegediensten verlangen derart unwirtschaftliche Versorgungen fortzusetzen, die darüber hinaus zur Folge haben, dass sozialversicherungspflichtige Jobs in Gefahr sind“, unterstrich der Landesbeauftragte des bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V., Sven Wolfgram. „Es ist inakzeptabel, dass sich die Qualität der Pflege in MV durch die abgesenkten Vergütungssätze deutlich verschlechtert“, betonte Landespastor für Diakonie, Martin Scriba. Die Vertreter lehnten ab, dass die Schiedsperson die Vergütung ohne nachvollziehbare Begründung festgelegt hat. „Und das, obwohl die Vergütung und die Leistungszeiten zwischen den Partnern jahrelang vereinbart waren und den Kassen als leistungsgerecht galten“, so Wolfgram. Viele Mitarbeitende in der Pflege sind selbst bei der AOK versichert und fragen sich jetzt enttäuscht, ob dies noch ihre Kasse sein kann. Aus der Pflegepraxis wurde berichtet: Derzeit wird für einen Einsatz bei einem Ehepaar, bei denen neben einer Leistung wie z. B. die Medikamentengabe und die Insulininjektion wie das Anziehen von Kompressionsstrümpfen als Zweit- und Drittleistung, mit 12,18 EUR vergütet. Zukünftig sollen es nur noch 7,46 EUR sein. Rechnet man von dem Betrag die Aufwendungen für die Fahrtstrecken, nämlich Fahrzeugkosten, Kraftstoff etc. heraus, verbleibt eine Vergütung für die Mitarbeiter, die unter dem Mindestlohn liegt. Ein weiteres Beispiel aus der Praxis: Für einen Einzeleinsatz werden künftig 3,72 Euro berechnet. Bei einer Entfernung von 7,5 Kilometer entstehen Sachaufwendungen von 2,25 Euro. Legt man die Durchschnittsgeschwindigkeit von 50 Kilometer pro Stunde zu Grunde, benötigt man für diese Strecke neun Minuten. Dafür erhält der Pflegedienst einen Personalkostenanteil von 1,47 Euro. Nach Abzügen bleibt ein Lohn unterhalb des Mindestlohns. „Wir appellieren gemeinsam an die Politik und bitten insbesondere alle Fraktionen des Landtages um Unterstützung: Löhne müssen an das Westniveau angeglichen werden – so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Geschieht dies nicht zeitnah, werden Pflegekräfte abwandern und wir werden die Fachkräfte nicht dauerhaft im Land halten. Das wäre eine Katastrophe, die keiner verantworten kann“, mahnt Helmut Schapper von der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e. V.

Quelle: Pressemitteilung des bpa – Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 20.06.2012
www.bpa.de