Pflegereform stärkt Leistungen für Demenzkranke und Angehörige

„Die fehlende Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist nach wie vor ein Manko der Pflegereform“, kritisiert der Präsident des Deutschen Caritasverbandes Peter Neher mit Blick auf den am 21.05.2012 in der Anhörung beratenen Gesetzentwurf zur Pflegereform.

Der Deutsche Caritasverband begrüßt gleichzeitig, dass die Leistungen für Demenzkranke und deren Angehörige verbessert werden. So sind ab Januar 2013 Erhöhungen der Leistungssätze in der häuslichen Pflege für die Pflegestufen eins bis zwei vorgesehen. Erstmalig werden auch Leistungen in der Pflegestufe null gezahlt. Im Vorgriff auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird zudem die häusliche Betreuung als neue Leistung eingeführt. "Dies kommt vor allem Demenzkranken und ihren Angehörigen zu Gute", betont Neher. Schwierig sei jedoch, dass es hier noch Schnittstellen- und Abgrenzungsprobleme zu anderen Sozialleistungssystemen, vor allem zur Eingliederungshilfe, gebe. Pflegende Angehörige sollen künftig während der Kurzzeit- und Entlastungspflege die Hälfte des Pflegegelds erhalten. "Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Kurzzeit- und Ersatzpflege muss viel stärker flexibilisiert werden", fordert Neher. Positiv sei, dass Pflegebedürftige eine Beratung nun bereits ab Antragsstellung wahrnehmen können. Die geplante Unterstützung ambulanter Wohngruppen begrüßt Neher ausdrücklich. "Das ambulant betreute Wohnen ermöglicht vielen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden."

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e.V. vom 21.05.2012
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