Politik für Jugend stärken

Augsburg/Dortmund. „Jugendliche müssen in der Gesellschaft wieder stärker wahrgenommen werden“, stellte Dr. Anke Klaus, Bundesvorsitzende, einleitend zum Schwerpunktthema „Jugendhilfe ohne Jugend?“ der Delegiertenversammlung des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) vom 25. bis 27. Juni in Augsburg fest und verwies auf den Rückzug der Gesellschaft aus der Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Von den 145 SkF Ortsvereinen sind 125 in der Kinder- und Jugendhilfe tätig. „Wir beobachten eine zunehmende ‚Kindzentrierung‘ in der Kinder- und Jugendhilfe, während andere Abschnitte des Aufwachsens und damit verbundene Lebenslagen ins Abseits gedrängt werden“, führt Jacqueline Kauermann-Walter, Referentin für Kinder- und Jugendhilfe beim SkF, in das Thema ein. Den Fokus auf Kinderbetreuungsangebote und Frühe Hilfen zu richten sei wichtig, sind sich die Delegierten einig. Die heranwachsenden Jugendlichen und jungen Volljährigen, dürfen dadurch aber nicht in der öffentlichen Wahrnehmung und der gesellschaftlichen Debatte vernachlässigt werden. Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhard Wiesner verdeutlichte, dass das 1990 eingeführte Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG) unter anderem eine Verbesserung der Hilfsangebote für junge Volljährige zum Ziel hatte. Das KJHG versteht sich als Gesetz zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von der Geburt bis zum 27. Lebensjahr. In § 1 Absatz 1 des KJHG heißt es: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Gaby Hagmans, Bundesgeschäftsführerin, hatte den ersten Satz im Kinder- und Jugendhilfegesetz bewusst als Einführung ihres fachpolitischen Statements gewählt. „Er beschreibt das Ziel und die Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe“, so Hagmans. „Die Erfahrungen der Fachkräfte in den unterschiedlichen Jugendhilfeeinrichtungen im SkF zeigen, dass dieser Anspruch in der Praxis leider nicht allzu oft umgesetzt wird.“ Oftmals werden Maßnahmen mit Erreichen der Volljährigkeit aus bürokratischen oder fiskalischen Motiven beendet, obwohl zur Verselbstständigung noch Hilfebedarf besteht. Die Festlegung der Volljährigkeit auf ein bestimmtes Alter ist lediglich eine rechtliche Tatsache, sie trifft keine Aussagen zum Entwicklungsstand. Junge Erwachsene, die noch einen Hilfebedarf haben, können ohne Unterstützung in Krisensituationen rutschen, die oftmals Arbeitslosigkeit, Suchtprobleme oder Kriminalität nach sich ziehen. Dringend erforderlich sind gerade im Übergang von Jugend ins Erwachsenenalter verbindliche und verlässliche Kooperationen zwischen den Systemen von Jugendhilfe, Schule und Ausbildung, damit junge Erwachsene mit Erreichen der Volljährigkeit die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln zu können.

Quelle: Pressemitteilung des SkF Gesamtvereins e.V. anlässlich der SkF  Delegiertenversammlung vom 25. bis 27. Juni 2012 in Augsburg
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