Prüfrichtlinien Heimaufsicht - Doppelprüfung anstatt Bürokratieabbau

Berlin – In Berlin wurden zum 1. Juli 2012 neue Richtlinien zu den Prüfungen der Heimaufsicht im Rahmen des Wohnteilhabegesetzes (WTG) seitens des Landesamtes für Gesundheit und Soziales im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales veröffentlicht. Aus Sicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Heimaufsicht) bedeuten die Richtlinien „keine besondere Herausforderung“, da diese „weitgehend auf den alten Prüfkatalogen basieren“ würden. Allerdings würden „Fragestellungen vertieft, was die deutlich gestiegene Zahl der Fragen“ erkläre, geht aus einem Schreiben des Amtes hervor. Thomas Meißner, Vorstandsmitglied des Berliner AnbieterVerbandes qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG), kritisiert die Heimaufsicht: „Wir bedauern außerordentlich, dass ohne maßgebliche Beteiligung der Verbände, der Wissenschaft und anderer Fachinstitutionen solche Prüfrichtlinien entwickelt worden sind“. Auf Kritik des AVG stößt weiter, dass die Richtlinien ohne Erprobungsphase übereilt eingesetzt werden und erhebliche Überschneidungen zur MDK-Prüfung aufweisen. „Anstatt einer Harmonisierung des Prüfgeschehens, müssen Pflegeeinrichtungen jetzt mit Doppelprüfungen und mehr Bürokratie rechen“, sagt Meißner. Da zudem nicht klar sei, wie die Erfüllungsanforderungen zu den einzelnen Fragen aussehen, werden unnötige Wertungsspielräume für die Prüfer eröffnet. Zweifel hat Meißner angesichts der Durchführbarkeit der Prüfungen bei Wohngemeinschaften, da dort die Zustimmung aller Mieter vorliegen müsse. Die Heimaufsicht weist in einem Schreiben an den AVG die Kritik zurück und betont, dass für die Leistungserbringerverbände „kein Rechtsanspruch auf die Mitwirkung“ an der Erarbeitung der Richtlinien bestehe. Zudem handele es sich bei den Richtlinien „um behördeninterne Verfahrensabläufe und Bearbeitungshinweise, denen keine unmittelbare Außenwirkung“ zukomme. Der fachliche Austausch sei „gleichwohl sehr wichtig“. Weiter heißt es: „Überschneidungen zu den MDK-Richtlinien“ seien „nicht vollständig vermeidbar“, jedoch sei der „jeweilige Prüfansatz ein anderer“. Weitere Bürokratie und eine Verunsicherung der Nutzer von Wohngemeinschaften erwartet die Heimaufsicht nicht, da die Prüfungen dort anlassbezogen durchgeführt würden.

Quelle: Pressemitteilung des AnbieterVerbandes qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG) vom 15.08.2012
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