Psychiatrie-Entgelt-Gesetz: Wettbewerbsverzerrung zu Lasten tarifgebundener Krankenhäuser nicht hinnehmbar
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisiert die Pläne der Bundesregierung, den psychiatrischen Kliniken künftig auch dann einen Tarifausgleich zu gewähren, wenn sie mit der Gewerkschaft gar keinen Tarifvertrag abgeschlossen haben. „Es ist nicht zu akzeptieren, dass diejenigen mit den niedrigsten Löhnen und den schlechtesten Arbeitsbedingungen ihre Nase im Wettbewerb vorn haben“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke anlässlich der am Montag (23.04.2012) stattfindenden öffentlichen Anhörung zum Entwurf des Psychiatrie-Entgelt-Gesetzes im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Offensichtlich habe sich die Bundesregierung vorgenommen, die Rahmenbedingungen für Tarifarbeit und den Schutz der Beschäftigten im Gesundheitswesen deutlich zu verschlechtern. Anders sei nicht erklärbar, dass innerhalb kürzester Zeit im Pflegeneuausrichtungsgesetz die Zulassungsvoraussetzung einer ortsüblichen Vergütung für Pflegepersonal gestrichen werden soll, die Aufhebung der Personalbemessung für psychiatrische Krankenhäuser geplant wird und zudem tarifgebundene Krankenhäuser im Wettbewerb schlechter gestellt werden sollen. Aufgrund des hohen Anteils der Personalkosten (80 Prozent) erhalten psychiatrische Krankenhäuser und Abteilungen bislang einen hälftigen Tarifausgleich, wenn die Tarifverträge höher ausfallen als die geplante Budgeterhöhung. Künftig soll diese Tarifrate in einen Landesentgeltwert eingerechnet und über alle Häuser verteilt werden. Die Krankenkassen zahlen dann indirekt auch für diejenigen Häuser einen Tarifausgleich, die ihren Beschäftigen gar keine Tariferhöhungen zukommen lassen. „Wir wollen, dass Versichertengelder nur dort landen, wo sie die Patientenversorgung verbessern und zu guten Arbeits- und Einkommensbedingungen führen“, sagte Paschke. „Eine Ausschüttung der Tarifrate auf alle ist teuer und verzerrt den Wettbewerb zu Lasten hoher Versorgungsqualität.“Quelle: Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 22.04.2012
www.verdi.de