Rechtsanspruch auf Betreuungsplatz darf nicht auf der Strecke bleiben

Deutscher Frauenrat unterstützt DGB-Forderung nach Krippengipfel

Der Deutsche Frauenrat begrüßt die Forderung des DGB, Bund, Länder und Kommunen auf einem „Krippengipfel“ zusammenzubringen, um dort die konkrete Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren voranzutreiben. Dieser soll von 2013 an gelten. „Es wird höchste Zeit, dass sich die Verantwortlichen aller Ebenen zusammensetzen, wenn dieser Anspruch fristgerecht umgesetzt werden soll“, sagte die Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, Marlies Brouwers vor dem Hintergrund, dass derzeit immer noch 230.000 Betreuungsplätze und jährlich mindestens 9.000 ErzieherInnen fehlen, wie das Deutsche Jugendinstitut berechnet hat. „Wenn Länder und Kommunen die finanzielle Last nicht stemmen können, dann muss der Bund seinen Anteil aufstocken, nämlich um die zwei Milliarden, die für das umstrittene Betreuungsgeld geplant sind. Es wäre politisch unverantwortlich, wenn ein so sinnvolles Vorhaben wie der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren auf der Strecke bliebe wegen des Betreuungsgeldes. Es ist ein unsinniges Projekt, das bekanntlich von der gesellschaftlichen Mehrheit nicht getragen wird“, so die Vorsitzende der Frauenlobby weiter. Der Deutsche Frauenrat hat sich in der Vergangenheit immer wieder gegen das Betreuungsgeld ausgesprochen. Er fordert stattdessen flächendeckend qualitativ hochwertige Kindertageseinrichtungen für alle Altersstufen, besonders aber für Kinder unter drei Jahren.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Frauenrates vom 27.01.2012
http://www.frauenrat.de