Richtigstellung: Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung hat keinen Maßnahmenkatalog zur Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aufgestellt

In den letzten Tagen wurde auf Grund einer Meldung in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) vom 12.05.2012 („Keine Facebook-Kontakte zwischen Lehrern und Schülern“) bundesweit darüber berichtet, dass der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, einen konkreten Maßnahmenkatalog zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt erstellt habe, der jetzt Gegenstand von Vereinbarungen mit rund 20 Dachorganisationen sei.

Richtigstellung:

  1. In den bereits geschlossenen Vereinbarungen zur Umsetzung der Empfehlungen des Run-den Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ zwischen dem Unabhängigen Beauftragten und den Dachorganisationen verpflichten sich die Unterzeichnenden, innerhalb ihrer jeweiligen Organisationsstruktur von der Bundesebene bis auf die konkrete Ebene vor Ort Verbindlichkeit für die Umsetzung und Anwendung von Schutzkonzepten herzustellen. Dazu bedarf es im Hinblick auf die jeweils unterschiedlichen Organisationsstrukturen weiterer Entscheidungen und Beschlussfassungen der vielfältigen Untergliederungen der Dachorganisationen.
  2. Die Vereinbarungen mit Dachorganisationen enthalten keinen konkreten Maßnahmenkatalog. Ziel der Vereinbarungen ist es, dass Einrichtungen vor Ort, unterstützt durch die Dachorganisationen, konkrete Maßnahmen (z.B. ein Verhaltenskodex, Risikoanalyse, Fortbildungen für die Fachkräfte oder ein Notfallplan bei Vorliegen eines Verdachts) selbst entwickeln und anwenden.
  3. Die Dachorganisationen erklären außerdem ihre konkrete Unterstützung des Unabhängigen Beauftragten bei der Durchführung von zwei bundesweiten Befragungen zu Schutzkonzepten in Einrichtungen, die in den Jahren 2012 und 2013 durchführt werden sollen.
  4. Der Unabhängige Beauftragte plädiert nicht für ein pauschales Facebook-Verbot zwischen Lehrern und Schülern. Im Hinblick auf die gebotene Trennung von privaten und dienstlichen Kontakten sollten Lehrer jedoch Freundschaftsanfragen von Ihnen anvertrauten jungen Menschen grundsätzlich ablehnen.
Erste Vereinbarungen wurden bereits mit dem DOSB, dem AWO Bundesverband e.V. und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband unterzeichnet. Sie finden die Vereinbarungen unter www.beauftragter-missbrauch.de im Download-Bereich.

Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs vom 15.05.2012