Selbstverwaltung in der Pflegeversicherung blockiert durch GKV-Spitzenverband
Anlässlich der vierten Verhandlungsrunde zur Überarbeitung der Pflege-Transparenzvereinbarung für die stationäre Pflege (PTVS) zu den Themen Bewertungssystematik und Stichprobe zeigen sich Bundesverbände der Träger der Pflegeeinrichtungen überrascht von der wenige Tage zuvor vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) herausgegebenen Pressemitteilung. Einseitig wird darin das Scheitern der Verhandlungen festgestellt und die Anrufung der Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113b SGB XI mitgeteilt. Der GKV-SV erweist sich mit der Anrufung der Schiedsstelle über die Presse zum wiederholten Male als unberechenbarer Vertragspartner. Wer zuerst die Presse informiert statt seine Verhandlungspartner, signalisiert mit diesem Vorgehen seine Verhandlungsunwilligkeit. Damit zeigt der GKV-SV erneut, dass er die ihm übertragene Aufgabe entweder nicht ernst nimmt oder nicht fähig bzw. willens ist, diese Aufgaben zu erfüllen. Die Bundesverbände der Leistungserbringer werden nun den Antrag des GKV-SV mit der Begründung der Anrufung der Schiedsstelle genau prüfen. Denn festzustellen ist, dass bisher so gut wie keine Verhandlungsergebnisse vorliegen, die der Schiedsstelle zur Entscheidung vorgelegt werden könnten. Die Bundesverbände der Leistungserbringer stehen weiter zu ihrer Verantwortung im Rahmen der Selbstverwaltung und fordern den GKV-SV auf, das Machtpoker einzustellen und seiner Rolle als Selbstverwaltungs- und Vereinbarungspartner im SGB XI gerecht zu werden. Dazu gehört es, in ernsthafte Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Qualitätsberichterstattung in der Pflege einzutreten und als Konsequenz darauf den Schiedsstellenantrag zurückzuziehen und ggf. neu einzureichen, wenn die Verhandlungen tatsächlich abgeschlossen sind. Die Bundesverbände der Leistungserbringer sind weiterhin zum Wohl der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen an einer sachlichen, fachlichen und vor allem verbraucherorientierten Debatte zur Weiterentwicklung der PTVS interessiert. Sie haben sich diesbezüglich bis heute intensiv und mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln sowie fachlichem Know-how in die Weiterentwicklung der PTVS eingebracht. Der Fokus der Leistungserbringerverbände richtet sich hier insbesondere auf eine ergebnisorientierte Qualitätsberichterstattung, welche die Anforderungen nach Verständlichkeit, Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit gemäß § 115 Abs. 1a SGB XI erfüllt. Herausgeber der Pressemitteilung: Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband e. V., Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V. (ABVP), Arbeitsgemeinschaft Privater Heime und Ambulanter Dienste Bundesverband e. V. (APH), Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e. V. (BAH), Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen e. V. (BAD), Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e. V. (BKSB), Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste e. V. (BPA), Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V., Deutscher Caritasverband e. V. (DCV), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V., Deutsches Rotes Kreuz e. V. (DRK), Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V. (DW der EKD), Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. (VDAB), Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. (ZWST)Kontakt: Claus Bölicke, AWO Bundesverband e. V., Telefon: 030/ 26 309-161
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung vom 12.07.2012
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