Sparkassen: Ab Oktober Bürgerkonto für jede Privatperson

16.10.2012 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Mit dem Bürgerkonto können Kunden am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, ohne sich dabei zu verschulden.

Mit der am 26.09.2012 veröffentlichten „Erklärung der deutschen Sparkassen zum Bürgerkonto“ verpflichten sich die 423 Sparkassen in Deutschland, ab Oktober jeder Privatperson in ihrem Geschäftsgebiet ein Guthabenkonto - sprich: Bürgerkonto - einzurichten. Mit dem Bürgerkonto können Kunden am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, ohne sich dabei zu verschulden. Dabei bezahlen sie keine höheren Entgelte als bei einem vergleichbaren Konto mit Überziehungsmöglichkeit. Schlichtersprüche zum Bürgerkonto werden von der Sparkasse als verbindlich anerkannt. „Beim Zugang zu Finanzdienstleistungen gehört Deutschland zur Spitzengruppe in Europa. Das wollen die Sparkassen mit dem Bürgerkonto untermauern und wo nötig weiter verbessern“, sagte Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). „Mit dem Bürgerkonto stellen die Sparkassen sicher, dass wirklich jeder ein Girokonto bekommt. Wir sind überzeugt, dass dies ein wichtiger Beitrag zum Gemeinwohl ist.“ Die Sparkassen gehen mit dem Bürgerkonto über die freiwillige Selbstverpflichtung der Deutschen Kreditwirtschaft zum Girokonto für jedermann hinaus. Insgesamt führen deutsche Kreditinstitute mehr als 2,6 Mio. Girokonten für jedermann auf Guthabenbasis für Menschen, die in einer angespannten finanziellen Situation sind. Allein 1,2 Millionen dieser Konten werden bei einer Sparkasse geführt. Die Zahl der Beschwerden von Sparkassenkunden zum Girokonto für jedermann ist seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2011 verzeichneten die Schlichtungsstellen der Sparkassen-Finanzgruppe im gesamten Bundesgebiet 227 Beschwerden, im Jahr 2007 waren es noch 339 Beschwerden.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes vom 26.09.2012
www.dsgv.de