UN-Behindertenrechtskonvention in Niedersachsen
Landesbehindertenbeauftragter legt Handlungsvorschläge zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in niedersächsischen Kommunen vor
Der Niedersächsische Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen hat am 17.10.2012 im Rahmen des Treffens des Landesrates für Menschen mit Behinderungen in Meppen die oben erwähnte Broschüre vorgelegt. „Nachdem der Bund bereits seinen Aktionsplan veröffentlicht und verabschiedet hat und die Landesregierung ihren Aktionsplan im Dezember mit Menschen mit Behinderungen diskutieren wird, sind nunmehr die Kommunen an der Reihe. Ich fordere die niedersächsischen Kommunen auf, in enger Zusammenarbeit mit den vor Ort tätigen Behindertenbeiräten und Behindertenbeauftragten sowie allen Menschen mit Behinderungen ebenfalls Aktionspläne für ihr Gebiet zu verabschieden", so Karl Finke. Damit dies besser gelingen kann, hat eine Arbeitsgruppe des Landesrates für Menschen mit Behinderungen konkrete Vorschläge zur Umsetzung entwickelt. Zunächst werden die zentralen Botschaften der UN-Behindertenrechtskonvention vorgestellt und dann konkrete Umsetzungsvorschläge zu den Bereichen- Teilhabe, Inklusion
- Selbstbestimmung, Autonomie und
- Nichtdiskriminierung
Postfach 141, 30001 Hannover Sie erscheint zeitgleich als barrierefreie pdf-Version auf der Interseite des Landesbeauftragten: www.Behindertenbeauftragter-Niedersachsen.de
Quelle: Pressemitteilung des Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration vom 17.10.2012
www.ms.niedersachsen.de