USK begrüßt Novelle des Jugendschutzgesetzes
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) begrüßt die angekündigte Novelle des Jugendschutzgesetzes. „Damit könnten die gesetzlichen Regelungen gerade bei Computerspielen in einem zentralen Bereich wieder Anschluss an die mediale Realität finden“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK.
In der geplanten freiwilligen Kennzeichnung von Online-Spielen nach den bewährten Verfahren sieht die USK eine große Chance. „So können Eltern auch bei komplexen Online-Spielen auf ein Alterskennzeichen als hilfreiche Unterstützung und wichtige Jugendschutzinformationen zurückgreifen“, so Falk weiter. Gleichzeitig haben Unternehmen damit bei Bedarf freiwillig die Möglichkeit, sich mit einem rechtssicheren Kennzeichen auf die jugendschutzkonforme Vermarktung ihres Online-Spiels einzustellen. Mit einer Neuregelung des Jugendschutzgesetzes vollzöge sich ein weiter Schritt einer notwendigen Anpassung des Jugendmedienschutzes in Deutschland, dem vor dem Hintergrund eines globalen Internet noch weitere werden folgen müssen.Quelle: Pressemitteilung der Freiwilligen Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH vom 16.04.2012
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