ver.di: Beschäftigte von Bildungsträgern: Frustverträge stoppen

07.02.2012 | Sozialmanagement | Nachrichten

Betriebsräte und Beschäftigte sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordern die Bundesregierung auf, der ausufernden Befristungspraxis in Wissenschaftseinrichtungen, im sozialen Bereich und bei privaten Bildungsanbietern endlich einen Riegel vorzuschieben: „Die Bundesregierung muss die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass unbefristete Arbeitsverhältnisse wieder zum Regelfall werden“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Petra Gerstenkorn anlässlich einer bevorstehenden öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am Montag. Konkret müssten dazu die Sachgründe gemäß Paragraf 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes eingeschränkt und die „sachgrundlose Befristung“ gestrichen werden. Außerdem müssten auch die fast unbegrenzten Befristungsmöglichkeiten nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz eingeschränkt und Mindeststandards für die Laufzeit von Verträgen in Wissenschaftseinrichtungen eingeführt werden, betonte Gerstenkorn. Vielen Beschäftigten in Bildungs-, Sozial- und Wissenschaftseinrichtungen würden seit Jahren befristete Arbeitsverträge und anderen prekäre Beschäftigungsverhältnisse zugemutet. Ihnen würden Kündigungsschutz, Mutterschutz sowie das Elternzeitgesetz praktisch vorenthalten, kritisierte Gerstenkorn. Insbesondere Berufsanfänger müssten häufig mehrere Befristungen hintereinander akzeptieren, die praktisch zum Dauerzustand würden. Statt eines „Klebeeffekts“ in Form eines festen Arbeitsplatzes würden die Betroffenen häufig als „Wanderarbeiter“ von Befristung zu Befristung gereicht. Dies wirke sich auch nachteilig auf die Arbeit der Träger von Bildungs- und Sozialarbeit aus und damit auch mittelbar auf die zu betreuenden Jugendlichen und Arbeitslosen, sagte Gerstenkorn.

Quelle: Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 06.02.2012
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