ver.di verleiht „schwarzes Schaf“ an diakonische Arbeitgeber

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die diakonischen Arbeitgeber aufgefordert, nicht länger das kirchliche Sonderarbeitsrecht zu beanspruchen, sondern den eigenen Beschäftigten endlich demokratische Grundrechte, das Streikrecht und das weltliche Tarifrecht zu gewähren. „Wer wie jedes weltliche Unternehmen agiert, muss auch das weltliche Recht anwenden“, forderte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke anlässlich der „Verleihung“ eines „schwarzen Schafs“ an den Verband diakonische Dienstgeber in Deutschland (VdDD) in Berlin. Das Schaf ist am Donnerstagmittag von ver.di gemeinsam mit Vertretern der Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen übergeben worden. Der Verband habe sich in „herausragender Weise“ für das kirchliche Sonderarbeitsrecht, den so genannten „dritten Weg“, eingesetzt. Im Rahmen dieses „dritten Wegs“ würden Firmen auf Niedriglohn-Niveau ausgegliedert sowie den Beschäftigten Streik- und Tarifrecht vorenthalten, während das kircheneigene Arbeitsrecht nach „Gutsherrenart“ gehandhabt werde. „Wer so agiert, hat sich ein ‚schwarzes Schaf‘ verdient“, stellte Paschke klar. Anstatt sich den Forderungskatalog der Magdeburger Synode zu eigen zu machen, der unter anderem mehr Transparenz und Mitsprache der Beschäftigten anmahnte, würden kritische Beschäftigte samt ihrer Gewerkschaft ver.di ausgegrenzt und die Konkurrenz über niedrige Löhne ausgeweitet, betonte Paschke.

Quelle: Pressemitteilung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) vom 21.06.2012
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