Wer sich engagieren will darf nicht abgewiesen werden

21.03.2012 | Soziale Arbeit | Nachrichten

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. fordert mehr Haushaltsmittel für die Freiwilligendienste, eine fraktionsübergreifende Verständigung und einen neuen Gesellschaftsvertrag

Berlin/Kassel – Freiwilligendienste sind eine Form des bürgerschaftlichen Engagements neben anderen, die einen wichtigen Beitrag für die soziale Gemeinschaft und für eine demokratische Gesellschaft leisten. Die unerwartet hohe Nachfrage im Bundesfreiwilligendienst ist eine positive Entwicklung und zeigt die große Bereitschaft von Menschen aller Altersgruppen, sich freiwillig für die Gemeinschaft zu engagieren. „Das darin liegende Potential muss genutzt und gefördert werden, um den beschritten Weg zu einer ‚Kultur der Freiwilligkeit‘ weiter gehen zu können. Es ist daher gesellschaftspolitisch kontraproduktiv, wenn der Bund das Angebot der freiwilligen Betätigung für das Gemeinwohl ablehnt, weil die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel ausgeschöpft sind“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. am Rande einer Präsidiumssitzung im Bundessozialgericht. Derzeit führt die Kontingentierung der Einsatzmöglichkeiten durch die Bundesregierung dazu, dass viele Interessierte abgewiesen werden müssen und über viele Monate nicht berücksichtigt werden können. Der Deutsche Verein befürchtet, dass sich ein abrupter Stopp dauerhaft nachteilig auf die Motivation von Freiwilligen, Einsatzstellen und Trägern auswirken wird. „Eine Aufstockung der Platzkontingente allein reicht aber nicht, um einen Erfolg auch langfristig zu sichern. Wir brauchen eine kontinuierliche Qualitätssicherung und im Rahmen der Inklusion auch kreative Zugangsmöglichkeiten. Es kann auch nicht sein, dass das Engagement der Bürgerinnen und Bürger als Ausfallbürge für einen sich zurückziehenden Sozialstaat instrumentalisiert wird“, so Löher weiter. Die Politik muss die Weiterentwicklung einer lebendigen Bürgergesellschaft durch entsprechende Rahmenbedingungen unterstützen und mitgestalten und in einen neuen Gesellschaftsvertrag münden lassen. Hier sind Bund und Länder gefragt sowie eine fraktionsübergreifende Verständigung. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer und Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der sozialen Arbeit und der Sozialpolitik. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 21.03.2012
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