Wohlfahrtsverbände: Lagebericht zu Gewalt gegen Frauen verdeutlicht Handlungsbedarf
Berlin (Diakonie) - Der gerade von der Bundesregierung vorgelegte Bericht zur Situation der Frauenunterstützungseinrichtungen macht die von den Wohlfahrtsverbänden seit langem angemahnten Defizite sichtbar. Darauf weisen Arbeiterwohlfahrt, Caritas/Sozialdienst katholischer Frauen, Diakonie und Paritäter hin.
Der Bund entziehe sich seiner Verantwortung, dieses Angebot für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zu erhalten und ohne Hürden zugänglich zu machen. Unterstützungseinrichtungen, wie z.B. Frauenhäuser, haben ein chronisches Finanzierungsproblem. Die Wohlfahrtsverbände sehen sich in ihrer Forderung nach einer bundesweiten Regelung bestätigt und fordern einen Rechtsanspruch für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder. Ein Rechtsgutachten der Wohlfahrtsverbände zeige auf, dass der Bund dies durchaus regeln könnte. Die Wohlfahrtsverbände kritisieren vor allem, dass die Finanzierung des Frauenhilfenetzwerkes ein bunter Flickenteppich aus verschiedenen Finanzierungsmodellen der Länder und Kommunen sei. Jährlich würden 9.000 Frauen von Frauenhäusern abgewiesen, weil es Zuständigkeits- und Finanzierungsprobleme gebe. Dies bestätige auch der Lagebericht. Nur ein verbindlicher Rechtsanspruch sorge für effektiven Schutz und schnelle Hilfe bei häuslicher und sexualisierter Gewalt gegen Frauen. Deshalb fordern die Wohlfahrtsverbände die Bundesregierung auf, ihrem Schutzauftrag nachzukommen und endlich zu handeln. Ein verbindlicher Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe sowie ausreichende finanzielle Mittel sollen die Lücken im Versorgungssystem schließen. Unzureichender Schutz vor Gewalt hat für die Frauen und ihre Kinder nicht nur weitreichende negative gesundheitliche Auswirkungen, sondern beeinträchtigt auch ihre familiären und sozialen Beziehungen sowie ihre beruflichen Chancen. Besonders die Kinder leiden oft ein Leben lang unter Gewalterfahrungen. Deshalb braucht es ein mit ausreichenden Mitteln ausgestattetes Hilfe- und Unterstützungssystem, das es den Frauen und Kindern ermöglicht, in allen Bundesländern unter gleichen Bedingungen Schutz in Frauenhäusern zu finden. Das Rechtsgutachten "Der Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe von für Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder" findet sich unter diakonie.de/Rechtsanspruch_Schutz_u_Hilfe.pdfQuelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. vom 17.08.2012
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