Zehn Jahre W-Besoldung waren genug - Professorinnen und Professoren begrüßen Ende der W-Besoldung
Der Hochschullehrerbund hlb begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der W-Besoldung. Die W-Besoldung war 2002 von der damaligen Bundesregierung zusammen mit den in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) zusammengeschlossenen deutschen Hochschulleitungen gegen den Willen der Professorinnen und Professoren durchgesetzt worden. Die seit der Föderalismusreform 2006 zuständigen Länder hatten sie fortgeführt.
Die W-Besoldung hatte die früheren C-Gehälter um 25 Prozent abgesenkt und stattdessen die Möglichkeit eröffnet, das Grundgehalt durch „besondere Leistungen“ in Forschung und Lehre aufzubessern. Die Vergabe dieser „Leistungszulagen“ durch die Hochschulleitungen erwies sich allerdings als unkalkulierbar und führte in vielen Fällen dazu, dass gute Professorinnen und Professoren teilweise weniger als ihre Mitarbeiter verdienen. Zudem kam es zu erheblichen Einbußen bei der Pension. „Die verunglückte leistungsorientierte Besoldung hat an den Hochschulen mehr Motivation zerstört als geschaffen,“ erklärt der Präsident des hlb Prof. Dr. Nicolai Müller-Bromley. „Gerade an den Fachhochschulen, die ihre Professorinnen und Professoren aus Führungspositionen in Industrie und Gesellschaft abwerben, kam es oft zu Absagen interessanter Bewerber, wenn wir ihnen eröffnen mussten, was sie an der Hochschule verdienen,“ sagt er weiter. Der hlb hatte sich daher im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die W-Besoldung aktiv beteiligt. „Es freut uns natürlich besonders, dass wir viele der von uns vorgetragenen Argumente in der Begründung des Gerichts wiederfinden,“ so Müller-Bromley. Nach der einzigen repräsentativen Studie zur W-Besoldung, die 2008 vom hlb durchgeführt wurde, hatten 75 Prozent aller W-besoldeten Professorinnen und Professoren an den deutschen Fachhochschulen schlechte oder gemischte Erfahrungen mit der Vergabe der Leistungszulagen gemacht. Lediglich 16,8 Prozent der Befragten meinten, die W-Besoldung fördere die Leistungsbereitschaft. Über 86 Prozent gaben an, die Besoldung mache es unmöglich, qualifizierten Nachwuchs für Professuren zu gewinnen. Nach der Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit ist es nicht mit einer „Reparatur“ der vom Bundesverfassungsgericht beanstandeten Punkte getan. „Eine solche Nachbesserung dürfte im System der W-Besoldung nicht möglich sein,“ meint Müller-Bromley. Es gehe jetzt darum, bis Ende dieses Jahres eine transparente und der Höhe nach angemessene grundlegende Neukonzeption der Professorenbesoldung zu entwickeln. Er forderte die Länder und den Bund auf, dazu umgehend eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Professorinnen und Professoren einzuberufen. „Eins ist schon heute klar,“ so Müller-Bromley, „wenn Deutschland im globalen Wettbewerb nicht in seiner technologischen und wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit zurückfallen soll, muss der Staat für seine Hochschulen und die sie tragenden Professorinnen und Professoren deutlich mehr als bisher investieren.“Hintergrund
Der Hochschullehrerbund hlb ist der Berufsverband der Professorinnen und Professoren an deutschen Fachhochschulen. Er hat zurzeit 5.500 Mitglieder. Seine Aufgabe ist es, das Profil dieser Hochschulart, die Wissenschaft und Praxis miteinander verbindet, in der Öffentlichkeit darzustellen. Der hlb fördert die Kommunikation zwischen den Lehrenden und Forschenden, den Unternehmen in der freien Wirtschaft und den Arbeitgebern in der öffentlichen Verwaltung. Er berät seine Mitglieder in allen Fragen der Ausübung des Hochschullehrerberufs und gibt zweimonatlich das Periodikum „Die Neue Hochschule“ heraus, die einzige Fachzeitschrift für fachhochschulspezifische Themen.Quelle: Pressemitteilung des HLB zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012 zur W-Besoldung: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-008.html