Zehn-Punkte-Programm für den Kita-Ausbau

"Einigkeit von Bund, Ländern und Kommunen beim Kita-Ausbau: Frühe Förderung muss oberste Priorität haben"

Der Ausbau der Kinderbetreuungsplätze schreitet weiter voran. Im März 2011 befanden sich 517.000 Kinder unter drei Jahren bundesweit in Tagesbetreuung und damit 25,4 Prozent der Kinder in dieser Altersgruppe; im letzten Jahr waren dies noch 23 Prozent. Diese Zahlen des Dritten Zwischenberichts zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes zeigen, dass bereits sehr große Anstrengungen unternommen wurden, aber weitere Anstrengungen nötig sind, um das Ausbauziel zu erreichen. Bund, Länder und Kommunen halten an dem Ziel fest, ein bedarfsgerechtes Angebot bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung ab dem ersten Geburtstag zum 1. August 2013 zu schaffen. Im Bundesdurchschnitt wurden etwa ein Viertel (25,9 Prozent) aller Einjährigen sowie fast die Hälfte aller Zweijährigen (47,2 Prozent) betreut. Im Vergleich zum Vorjahr ist damit die Betreuungsquote der Ein- und Zweijährigen um mehr als 3 Prozentpunkte auf 36,7 Prozent gestiegen. Eltern von unter einjährigen Kindern wollen deutlich seltener, dass ihre Kinder außerhalb der Familie betreut werden. Daher bleibt die Betreuungsquote für Kinder vor der Vollendung des ersten Lebensjahres niedrig. Im März 2011 lag die Betreuungsquote für diese Altersgruppe bei 2,6 Prozent; im Zeitverlauf ist seit 2006 kein Anstieg zu verzeichnen. In Ostdeutschland möchte die Hälfte der Eltern einen Betreuungsplatz für ihr unter drei Jahre altes Kind nutzen, in Westdeutschland liegt der Bedarf bei 36 Prozent. Erfreulich ist, dass es Bund, Ländern und Gemeinden neben dem quantitativen Ausbau und dem damit verbundenen gesteigerten Fachkräftebedarf gelungen ist, den Betreuungsschlüssel und die Qualifizierung des Personals zu verbessern und damit auch die Qualität weiter auszubauen. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder: "Die Frage, die uns alle am meisten beschäftigt, lautet: Können wir bis 2013 unser Ziel erreichen, ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung zu stellen? Und da sage ich ganz klar: Ja, wir können - aber nur, wenn wir uns alle gemeinsam anstrengen. Das Zehn-Punkte-Programm ist eine Antwort meines Hauses auf die drängendsten Probleme, die sich gerade in den Monaten bis August 2013 besonders stark auf den weiteren Ausbau auswirken werden. Diese Ausbauhürden sind insbesondere die finanzielle Situation vieler Kommunen, der gesteigerte Bedarf an qualifizierten Fachkräften sowie die Frage der Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung." Der Niedersächsische Kultusminister und Vertreter der Länder in der Jugend- und Familienministerkonferenz, Bernd Althusmann: "Wir haben in den Ländern - trotz unterschiedlicher Ausgangslagen - gemeinsam mit den Kommunen und natürlich erheblich unterstützt vom Bund sehr viel für einen bedarfsgerechten Krippenausbau erreicht. Es bleibt noch einiges zu tun, hier stehen wir in der Pflicht. In einer gemeinsamen, nationalen Kraftanstrengung wollen wir bis 2013 ein bedarfsgerechtes Angebot sicherstellen. Bund, Länder und Kommunen sind Partner und sich ihrer Verantwortung bewusst." Bund, Länder und Kommunen hatten sich im Zuge des "Krippengipfels" über den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bis 2013 verständigt: Rund 750.000 Betreuungsplätze sollten bis 2013 geschaffen werden. Die Vereinbarung des Krippengipfels sah vor, dass Bund, Länder und Kommunen die Kosten für den Ausbau eines bedarfsgerechten Angebots von 12 Milliarden Euro gemeinsam tragen und der Bund davon ein Drittel. Für die Investitionskostenzuschüsse hat der Bund noch 2007 das Sondervermögen "Kinderbetreuungsausbau" im Umfang von 2,15 Milliarden Euro aufgelegt. Auch die Zuschüsse des Bundes zu den laufenden Betriebskosten für die neuen Plätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Höhe von insgesamt 1,85 Milliarden Euro in der Ausbauphase bis 2013 gehen direkt an die Länder. Anschließend fließen dauerhaft 770 Millionen Euro Bundesmittel pro Jahr für die Betriebskosten direkt in die Landeshaushalte. Die Länder unternehmen ihrerseits ebenfalls enorme Anstrengungen, um die Kommunen als örtliche Träger der Jugendhilfe bei der Umsetzung des Rechtsanspruches zu unterstützen. Weitere Informationen zum KiFöG-Bericht finden Sie unter www.fruehe-chancen.de und www.bmfsfj.de.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 30.05.2012
www.bmfsfj.de