Zweiter Wohnungsloser erfroren - BAG Wohnungslosenhilfe erneuert Appell zum Kälteschutz
Bielefeld - Wie erst jetzt aufgrund des Obduktionsberichts der Polizei Berlin bekannt wurde, ist inzwischen ein zweiter wohnungsloser Mann erfroren. Dies teilte die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), der Dachverband der Wohnungslosenhilfe in Deutschland, mit. Bei dem Toten handelt es sich um einen 78jährigen Wohnungslosen, der bereits am 15. Februar nahe des Potsdamer Platzes in Berlin tot aufgefunden worden war. Am 02. Februar 2012 war ein 55jähriger Mann in Magdeburg erfroren. Zwei weitere wohnungslose Männer in Köln und Berlin erlagen schwersten Verbrennungen, als sie sich in ihren provisorischen Unterständen an einer Kerze bzw. an einem Feuer aufwärmen wollten. „Auch wenn im Vergleich zu den vorherigen Wintern bislang deutlich weniger Kältetote unter den Wohnungslosen zu beklagen sind, zeigen diese Fälle, dass Bürgerinnen und Bürger aufmerksam sein sollten“, erklärte Thomas Specht, Geschäftsführer der BAG W. „Wenn Sie wohnungslose Menschen sehen, die hilflos oder in einer Notsituation sind, sollte der örtliche Kältenotruf oder die nächste Polizeidienststelle 110 informiert werden.“ Darüber hinaus verweist die BAG W auf die Maßnahmen zum Erfrierungsschutz in Verantwortung der Kommunen. Unter dem Titel „Den Kältetod von Wohnungslosen verhindern!“ hat die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) zu Beginn des Winters eine Handreichung erstellt, in der die rechtlichen Grundlagen der staatlichen Schutzpflichten zusammenfassend dargestellt und Eckpunkte für Maßnahmen zum Erfrierungsschutz benannt werden. Mit dieser Handreichung fordert die BAG Wohnungslosenhilfe die Städte und Gemeinden auf, verstärkt zu prüfen, ob sie ihrer Verpflichtung nachkommen und ob die getroffenen Vorkehrungen in Quantität und Qualität ausreichend sind. Die BAG Wohnungslosenhilfe e.V. setzt dabei auch auf eine Kooperation zwischen den Kommunen und den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe. In dieser Handreichung fordert die BAG W u. a.:- Die Einrichtung von Kältenotrufen
- Die rechtzeitige und umfassende Information wohnungsloser Bürgerinnen und Bürger: An wen können sie sich im Notfall wenden? Wo stehen welche Unterkünfte zur Verfügung?
- Streetwork und andere Formen aufsuchender Arbeit (z. B. Kältebusse)
- eine ausreichende Anzahl von Notunterkünften, die den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung entsprechen, d.h.
- Keine menschenunwürdigen Asyle, sondern Ermöglichung eines Mindestmaßes an Privatsphäre und Selbstbestimmung
- Schutz und Sicherheit vor Diebstahl und Gewalt in den Unterkünften; z. B. durch Ruf- oder Nachtbereitschaft / Nachtdienst
- Für wohnungslose Frauen muss es die Möglichkeit einer separaten und sicheren Unterbringung geben
- Dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten für kleinere Gruppen von Wohnungslosen (auch mit Hunden)
- Großzügige Öffnungszeiten der Unterkünfte, d. h. auch tagsüber und nachts
- Keine Befristung des Aufenthaltes auf wenige Tage pro Monat
- Die Öffnung von U-Bahnstationen, Bahnhöfen und anderen geeigneten öffentlichen Gebäuden
- Ausreichend viele niedrigschwellige Tagesaufenthalte
- Notfalls zusätzliche Anmietung von geeigneten Räumlichkeiten, bspw. leerstehenden Gewerbeimmobilien, die beheizbar sind und über sanitäre Einrichtungen verfügen.
- Insbesondere in den Landkreisen sollten Zimmer in Gasthöfen / Pensionen angemietet werden.
Quelle: Pressemitteilung der BAG Wohnungslosenhilfe e.V. vom 22.02.2012
www.bag-wohnungslosenhilfe.de