Nationaler Sozialbericht: Eine dreiviertel Billion für Sozialpolitik
Der Sozialbericht 2013 informiert über Stand und Entwicklungen der Sozial- und Gesellschaftspolitik in dieser Legislaturperiode. 782 Milliarden Euro betragen die im Bericht aufgeführten finanziellen Leistungen im Jahr 2012. Das entspricht 29,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.
Das Ineinandergreifen von Markt und sozialem Ausgleich war in den vergangenen Jahrzehnten ein wesentlicher Erfolgsgarant für den Wohlstand als auch für die Demokratie in Deutschland. In der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die gewachsene Sozialpartnerschaft mit ihrem Ausgleich von Arbeitnehmer- und Unternehmensinteressen hervorragend bewährt. Die Sozialversicherungen haben als automatische Stabilisatoren gewirkt. Verschiedene Formen innerbetrieblicher Flexibilität, wie der Abbau von Überstunden oder Kurzarbeit, haben für stabile Beschäftigung gesorgt.Informationen von Arbeitsmarkt bis Familienpolitik
Die Folgen der Krise wurden so für unser Land stark abgemildert. Inzwischen wird der deutsche Sozialstaat im europäischen und internationalen Vergleich als vorbildliches Modell angesehen. So ist - um nur ein Beispiel zu nennen - die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland die niedrigste in der gesamten Europäischen Union. Die Sozialpolitik der Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode hat in puncto soziale Sicherheit und Anspruch auf Teilhabe bedeutsame Weichenstellungen vorgenommen. Was genau listet der Bericht auf?Ein Beispiel: Im 1. Kapitel "Arbeitsmarkt" wird die Ausgangslage beschrieben.
Dann werden alle gesetzgeberischen und außerhalb des gesetzgeberischen Bereiches Initiativen benannt, die die Bundesregierung innerhalb der Legislaturperiode angepackt hat. In diesem Falle also: die Maßnahmen, um Fachkräfte für die Zukunft zu sichern, die Reform der Arbeitsmarktinstrumente, die Weiterentwicklung der organisatorischen Abläufe bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die Bemessung und Ermittlung der Regelbedarfe, das Bildungspaket, die Maßnahmen für Ausbildung, Bildung und Qualifizierung.
Am Ende des Kapitels wird alles in einer Tabelle mit Zeitplan dargestellt. Darüber informiert der Sozialbericht detailliert auf 273 Seiten. Das reicht von Reformen in der Alterssicherung, Gesundheit und Pflege, Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz. Das betrifft aber auch Regelungen für Menschen mit Behinderungen, Ausbildung, Integration, Gleichstellung sowie Familienpolitik. Das Kabinett hat den Bericht heute beschlossen. Der Bericht wird danach dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Die Sozialberichterstattung wurde 1969 mit der Vorlage des ersten Sozialbudgets begonnen. Die Sozialberichterstattung wurde zunächst im jährlichen Rhythmus fortgesetzt. Ab 1976 erschien der Sozialbericht alle zwei Jahre, mit den Berichten 1986 und 1990 wurde der Abstand auf drei Jahre bzw. auf vier Jahre erhöht. In den Jahren 1993 und 2005 wurde der Rhythmus um ein Jahr verkürzt. Dies hing 1993 mit dem Wunsch nach einer möglichst zeitnahen Berichterstattung über die Überleitung der sozialen Sicherungssysteme auf die neuen Länder zusammen. 2005 war die Verkürzung der 15. Legislaturperiode ursächlich für die Abkehr vom gewohnten Rhythmus. Der letzte Sozialbericht wurde am 20. Juli 2009 veröffentlicht. Mit dem Sozialbericht 2013 kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Bundestages nach, die Sozialberichterstattung für die laufende Legislaturperiode in bewährter Form fortzuführen.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 03.07.2013