Pflegeschulen in Schulrecht der Länder überführen und Finanzierung sichern
Deutscher Verein nimmt zu gesetzlicher Weichenstellung für generalisierte Pflegeausbildung Stellung
Der Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. begrüßt in einer Stellungnahme den Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeausbildung. Das Gesetz wird seiner Ansicht nach den Beruf insgesamt attraktiver machen und Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten erleichtern. „Wir sind überzeugt, dass ein Festhalten am Status Quo nicht im Sinne der älteren Menschen wäre. Der neue Beruf kann die professionelle Pflege insgesamt stärken und zukunftsfähiger machen“, so Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Allerdings sei die Finanzierung der neuen Pflegeausbildung bislang nicht überzeugend gelöst. Der Entwurf sieht vor, dass der Finanzierungbeitrag der Länder in sogenannten Ausgleichsfonds auf einen geringfügigen Anteil von unter neun Prozent festgelegt wird. Die Länder haben jedoch die weitgehende Zuständigkeit in Bildungsfragen. Es sei problematisch, die Soziale Pflegeversicherung als Teilversicherung in die Finanzierung der beruflichen Schulen einzubeziehen und damit die Kosten der generalistischen Pflegeausbildung den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen oder den Kommunen aufzuerlegen. Der Deutsche Verein empfiehlt, die berufliche Pflegeausbildung in das System der berufsbildenden Schulen zu überführen. Die Pflegeausbildungen finden heute in vielen Bundesländern noch an Schulen „besonderer Art“ statt. Dies bedingt nicht selten eine unzureichende finanzielle Ausstattung, eine fehlende Planungssicherheit sowie eine fehlende Anschlussfähigkeit der erworbenen Abschlüsse. „Die Abschlüsse der Schulen für Pflegeausbildungen müssen flächendeckend mit erworbenen Abschlüssen im staatlichen Schul- und Hochschulsystem anschlussfähig und kompatibel werden. Sinnvoll und notwendig wäre es, die Schulen für Pflegeausbildungen in das Schulrecht der Länder zu überführen“, so Michael Löher. Die Stellungnahme des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. im Wortlaut:www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2016/dv-6-16-pflegeberufsgesetz.pdf
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.vom 21. März 2016