iaf: Plädoyer für Menschenwürde und Achtung
In einem Offenen Brief appelliert der Bundesvorstand des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften, iaf, eindringlich an die Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke und ihre innen- und familienpolitischen Sprecherinnen und Sprecher, sich von den geplanten Neuregelungen des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Flüchtlinge zu verabschieden. Die Bundesregierung lege aktuell einen Gesetzentwurf vor, das Familiennachzugsneuregelungsgesetz, das unter anderem vorsähe, Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen vom Familiennachzug quasi auszuschließen.
Und weiter heißt es: "Das bedeutet: der vorliegende Ressortentwurf geht sehr viel weiter als die Große Koalition miteinander vereinbart hatte, denn die Themen Lebensunterhalt oder Wohnraumnachweis fanden im Koalitionsvertrag keinen Eingang. ...und Das bedeutet: Menschen, die in der Regel mit den letzten Mitteln nach Deutschland gelangt sind und hier zunächst überhaupt nicht arbeiten können, werden auch noch mit Familienentzug bestraft. Eine solche Regelung überhaupt anzudenken, macht sprachlos... Wir reden hier von Menschen, die Krieg, Tod, Leid, Verfolgung erlebt haben, die als „international Schutzberechtigte" gelten - und nun ihre Kernfamilie nicht nachholen dürfen, weil Bürokraten mit Zahlen jonglieren und die so genannte Obergrenze senken wollen."
Der iaf-Vorstand hält dies für "politisch nicht verantwortlich", "populistisch und menschenverachtend" und appelliert an alle politisch Verantwortlichen, über dieses Ausschlusskriterium weder ernsthaft nachzudenken noch in einen Kriterienkatalog aufzunehmen. Allein die weitere Aussetzung des Familiennachzugs bis 31. Juli 2018 für subsidiär Geschützte und dann noch die Begrenzung von 1000 Nachzüglern/Monat sei schwer zu ertragen, jetzt noch Armut gegen weniger Armut auszuspielen, ist einer sich selbst als christliches Land bezeichnete Nation nicht würdig.
Quelle: Presseinformation des Verbandes binationaler Familien u. Partnerschaften vom 6. April 2018