Promotionsrecht für Soziale Arbeit: Gemeinsames Promotionszentrum entsteht
Die Frankfurt University of Applied Sciences, die Hochschule Fulda und die Hochschule RheinMain haben mit Wirkung vom 1. Januar 2017 das Promotionsrecht für die Fachrichtung Soziale Arbeit durch den Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst, Boris Rhein, erhalten.
„Ich freue mich sehr, dass mit dem hochschulübergreifenden Promotionszentrum gleich drei hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht für Soziale Arbeit und damit für eine prägende Fachrichtung zuerkannt werden konnte, die bereits seit der Gründungsphase dort gelehrt wird. Mit dem Promotionsrecht für Hochschulen für Angewandte Wissenschaften sind wichtige neue Impulse für gesellschaftspolitische Fragestellungen gerade in den Fachdisziplinen verbunden, die an Universitäten nicht oder nur am Rande vertreten sind, so etwa die in Zeiten des demographischen Wandels immer bedeutender werdenden Bereiche Soziale Arbeit und Gesundheitswissenschaften. Das neue hessische Promotionsrecht hat einen wichtigen Stimulus im Wissen-schaftssystem gesetzt – schon heute ist in Berufungsverfahren von Professorinnen und Professoren an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften eine neue Dynamik feststellbar, die dazu führt, dass die klügsten Köpfe nach Hessen wollen“, so Wissenschaftsminister Boris Rhein.
Promotionszentrum Soziale Arbeit
Ausgeübt wird das Promotionsrecht zukünftig im Rahmen eines hochschulübergreifenden Promotionszentrums, dessen Kernaufgabe die Organisation und Durchführung von Promotionen in der Fachrichtung Soziale Arbeit sein wird. Das Zentrum mit Sitz in Wiesbaden ist eine wissenschaftliche Einrichtung der drei Partnerhochschulen Frankfurt University of Applied Sciences, Hochschule Fulda und der Hochschule RheinMain. Diese hatten gemeinsam das eigenständige Promotionsrecht für diese Fachrichtung beantragt. Durch die hochschulübergreifende Vernetzung sollen Synergien bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses genutzt werden.
Eigenständiges Promotionsrecht für HAW
Seit Anfang 2016 besteht gemäß dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG) die Möglichkeit, dass Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) ein eigenständiges Promotionsrecht für Fachrichtungen mit ausreichender Forschungsstärke erhalten können. „Das eigenständige Promotionsrecht für forschungsstarke Bereiche an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ist deshalb wichtig, weil es den innovativen Hochschultyp der HAW gezielt stärkt, und es ermöglicht, komplexe anwendungsorientierte Fragestellungen im Rahmen von Promotionen zu bearbeiten. Davon profitieren vor allem die sehr guten, promotionsinteressierten Studierenden, in diesem Fall der Fachrichtung Soziale Arbeit“, so Prof. Dr. Frank E.P. Dievernich, Präsident der Frankfurt University of Applied Sciences.
Die Forschungsstärke wird über die Forschungstätigkeit der für die Betreuung der Promotionen in Frage kommenden Professorinnen und Professoren sowie das wissenschaftliche Umfeld belegt. Dabei muss eine Mindestanzahl von Professorinnen und Professoren der betreffenden Fachrichtung bestimmte Kriterien hinsichtlich Publikationen und eingeworbener Drittmittel erfüllen. Mit dem eigenen Promotionsrecht wird die kontinuierliche Weiterentwicklung der Forschungsaktivitäten der hessischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften honoriert und weiter gefördert.
Quelle: Pressemitteilung der Hochschule RheinMain, Hochschule Fulda und Frankfurt University of Applied Sciences vom 11. Januar 2017