Substitutionsrecht kann nun Praxis werden - Drogenbeauftragte spricht von Meilenstein
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler würdigt die Reform des Substitutionsrechtes als einen wichtigen Schritt, um die Versorgung Suchtkranker zu verbessern und wohnortnahe Hilfe auszubauen.
Derzeit befinden sich nach Angaben der Drogenbeauftragten deutschlandweit über 77.000 Menschen mit einer Abhängigkeit von illegalen Opioiden in einer Substitutionsbehandlung. Mit der heutigen Bekanntmachung der neuen Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) zur Substitution finden auch die reformierten, von Bundesregierung und Bundesrat bereits verabschiedeten Regeln der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) Anwendung.
Mortler zeigt sich zuversichtlich, dass mit dieser Reform mehr Ärzte für die Substitutionsbehandlung gewonnen werden können und ein spürbarer Beitrag geleistet werden kann, die Versorgungslücken gerade auch auf dem Land zu schließen. Sie betont. "Die Neuerungen werden vielen Menschen den Weg in ein selbstbestimmtes Leben erleichtern. Das alles ist wichtig, denn Substitution kann Leben retten."
Mit der Reform der BtMVV werden die Möglichkeiten zur Behandlung opioidabhängiger Menschen ausgebaut und an den aktuellen medizinischen Erkenntnisstand anpasst. Unter anderem ermöglicht die Reform stabilen Patientinnen und Patienten, Substitutionsmittel über längere Zeiträume eigenverantwortlich einzunehmen („Take Home –Regelung"). Sie ermöglicht ferner die Durchführung der Substitutionsbehandlung in Alten- und Pflegeheimen sowie Rehabilitationszentren.
Wichtig sei die Stärkung der Therapiehoheit der Ärzteschaft: Die Voraussetzungen und Ziele der Substitutionstherapie werden mehr als bisher durch die Ärzteschaft selbst formuliert. Hierzu dient die nun vorliegende Richtlinie der BÄK.
Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Gesundheit vom 29. September 2017