Zukunftsfähige Rehabilitation: Beratung und Vernetzung der Angebote sind zentrale Elemente

15.02.2013 | Gesundheitswesen | Nachrichten

Wie geht es weiter mit der Rehabilitation? Welchen Anforderungen muss sie gerecht werden und wie sollte sie dafür ausgerichtet sein? Diese und ähnliche Fragen standen im Mittelpunkt der gemeinsamen Reha-Fachtagung der Deutschen Renten-versicherung Mitteldeutschland, der Deutschen Gesellschaft für medizinische Rehabi-litation (DEGEMED) und der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesund-heitswesen (DVSG) am 7. Februar 2013 in Leipzig. Anliegen der Veranstaltung war es, sich über die Perspektiven für eine zukunftsfähige Rehabilitation auszutauschen.

Behinderte und chronisch kranke Menschen erhalten umfassende Leistungen, um ihnen eine selbst bestimmte Teilhabe am Leben zu ermöglichen und vor allem auch zu ihrer Integration in das Erwerbsleben beizutragen. Das deutsche Rehabilitationssystem gilt international als vorbildlich, steht aber vor einer Reihe von Herausforderungen, die seine Weiterentwicklung erforderlich machen. „Die demografische Entwicklung und Veränderungen in der Berufswelt führen zu neuen Herausforderungen in der Rehabilitation. Notwendig sind geeignete Konzepte der Prävention, der Berufs- und Betriebsorientierung sowie der Kooperation, um individualisiert und flexibel passgenaue Integrationslösungen zu erarbeiten“, betonte die stellvertretende Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, Dr. Ina Ueberschär. Rehabilitationsträger und Anbieter von Rehabilitationsleistungen, wie beispielsweise Rehabilitationskliniken, müssen deshalb auf veränderte Lebenslagen mit flexibleren und besser verzahnten Maßnahmen reagieren. Zum einen erfordern die insgesamt gestiegene Lebenserwartung sowie die politisch gewollte längere Lebensarbeitszeit eine zielorientierte und rechtzeitige Vernetzung aller Leistungen. Zum anderen bedeutet die Zunahme chronischer Erkrankungen und die Veränderung des Krankheitsspektrums (z. B. Zivilisationskrankheiten, Anstieg von psychischen und psychosomatischen Erkrankungen), dass künftig eine stärkere Verschiebung von kurativen zu rehabilitative Leistungen erfolgen wird. Die von solchen Erkrankungen betroffenen Menschen brauchen Hilfen, um trotz dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigungen das Alltagsleben zu bewältigen, einer beruflichen Tätigkeit nachgehen und Lebensqualität bewahren zu können. Als einen Baustein, um eine nachhaltige Eingliederung kranker und behinderter Menschen in ihr Lebensumfeld und eine berufliche Tätigkeit sicherzustellen, werden umfassende Beratungs- und Vernetzungsleistungen durch Sozialarbeiter und Sozialpädagogen angesehen. Deshalb wurden während der Fachtagung in verschiedenen Arbeitsgruppen die Bedarfe, das Leistungsangebot, die Prozesse sowie die Strukturen der rehabilitativen Versorgung reflek-tiert und verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Dabei wurde deutlich, dass eine noch stärkere Vernetzung der medizinischen Rehabilitation mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben notwendig ist. Damit das gelingt, muss die Kooperation zwischen Sozialer Arbeit in der Rehabilitation und den Leistungsträgern weiter verbessert werden. Vorgeschlagen wurde – dort, wo dies noch nicht erfolgt − die regelmäßige Beratung eines Rehafachberaters in der Reha-Klinik. So können Problemlagen und weitere Vorgehensweisen auf direktem Weg erörtert und eine Vernetzungsstruktur geschaffen werden, die es ermöglicht, zeitnah individuelle Lösungen für die berufliche Integration zu erarbeiten. Damit wäre zudem eine Voraussetzung für eine schnelle und sachgerechte Entscheidung der Rentenversicherungsträger geschaffen. Geboten sind aber auch eine stärkere Vernetzung mit Arbeitgebern und der weitere Ausbau betriebsbezogener Beratungsangebote durch die gesetzliche Rentenversicherung. Die Leistungsangebote der Rehabilitation sollten aktiv in das betriebliche Eingliederungsmanagement integriert werden. Notwendig ist darüber hinaus eine bessere Vernetzung mit Werks- und Betriebsärzten, um individuelle Rehabilitationsbedarfe zeitnah zu erkennen bzw. die Rückkehr an den Arbeitsplatz optimal vorzubereiten. Gut erprobt ist inzwischen das Konzept der medizinisch-beruflich orientierten Rehabilitation (MBOR) durch die Deutsche Rentenversicherung. Dabei kommt der Sozialen Arbeit eine zentrale Rolle zu. Im Rahmen der sozialen Diagnostik wird eine individuelle und detaillierte Berufs- und Sozialanamnese erstellt, die eine wichtige Grundlage für den Rehabilitationsplan ist. Hervorgehoben wurde Beratung als ein individueller Beratungs- und Unterstützungsprozess, der in der beruflich-orientierten medizinischen Rehabilitation die soziale und berufliche Teilhabe federführend unterstützt und den Prozess steuert. Die Bedeutung der Sozialen Arbeit in der medizinischen Rehabilitation hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Daher erging an die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung die dringende Forderung, für eine entsprechende Umsetzung der Strukturvorgaben Sorge zu tragen, um in den belegten Rehabilitationseinrichtungen gerade im Bereich der psychosozialen Versorgung die Behandlungsqualität zu sichern. „Die Kompetenzen der Sozialen Arbeit können und sollten gezielt genutzt werden, um die Leistungsangebote zu verbessern. Diese sind derzeit allerdings noch nicht systematisch konzeptionell entwickelt. Zudem fehlt es an einer auf die Leistungen der Sozialen Arbeit fokussierten wissenschaftlichen Aufarbeitung, auch im Sinne einer Evidenzbasierung. Hierzu müssen entsprechende Mittel aus den Rehabilitationsforschungsprogrammen bereitgestellt werden“, so das Resümee von Norbert Gödecker-Geenen vom Fachbereich Rehabilitation und Teilhabe der DVSG. Fazit der Reha-Fachtagung: Auch in Zukunft ist Rehabilitation notwendig und wichtig. Ihre Bedeutung wird sogar zunehmen. Um den Anforderungen vor allem der demografischen Entwicklung sowie der Entwicklung in der Berufswelt gerecht zu werden, müssen individualisierte, passgenaue und flexible Leistungen angeboten und diese optimaler verzahnt werden. Zudem ist eine bessere Vernetzung aller an der Rehabilitation Beteiligter unabdingbar.

Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG) vom 08.02.2013