681 Millionen Euro mehr für Familien in Deutschland
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Mai über den Haushaltsplan für das von Dr. Franziska Giffey geführte Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend debattiert. Der Einzelplan des Bundesfamilienministeriums soll demnach im Vergleich zum Vorjahr um 681 Millionen Euro auf rund 10,2 Milliarden Euro anwachsen. Die zusätzlichen Mittel sollen nach Informationen des BMFSJ im Internet in eine gute Kinderbetreuung, eine bessere Unterstützung für Alleinerziehende, für ältere Menschen und für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf investiert werden.
6,67 Milliarden Euro stehen laut Haushaltsentwurf für das Elterngeld zur Verfügung. Das sind rund 270 Millionen Euro mehr als noch im vergangenen Jahr. Für Alleinerziehende, die keine Unterstützung des anderen Elternteils bekommen, veranschlagt das BMFSFJ nach eigenen Angaben 2018 gut 866 Millionen Euro für den Unterhaltsvorschuss. Künftig sollen Kinder bis 18 Jahre Unterhaltsvorschuss erhalten, und das ohne eine maximale Bezugsdauer.
Eine weitere Erhöhung der Investitionen soll es im kommenden Jahr mit der Reform des Kinderzuschlags geben. Dafür werden jetzt die Vorbereitungen getroffen, heißt es aus dem Minsterium. Im Jahr 2018 seien bereits 390 Millionen Euro für den Kinderzuschlag veranschlagt. Man wolle mehr Kinder erreichen und den Kinderzuschlag vereinfachen, um auch den Bezug von Arbeitslosengeld II zu vermeiden,
In der Kindertagesbetreuung soll der Ausbau des Platzangebots weitergehen: Dem Sondervermögen Kinderbetreuungsausbau werden im Jahr 2018 planmäßig 400 Millionen Euro aus dem Haushalt des Bundesfamilienministeriums zufließen. 263 Millionen Euro sollen für gute Qualität in der Kindertagesbetreuung durch Programme wie etwa „KitaPlus" und „Sprachkitas" eingesetzt werden. Insgesamt will das BMFSFJ über 7.000 Kitas und Kindertagesstätten fördern.
Gute-Kita-Gesetz für 2019 geplant
Noch nicht im Haushalt 2018 enthalten sind nach BMFSFJ-Angaben die Investitionen für das Gute-Kita-Gesetz, das zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten soll. Damit wird sich der Bund erstmals dauerhaft und verlässlich an der Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sowohl in den Kitas als auch in der Kindertagespflege beteiligen. Das Gesetz enthalte neun verschiedene Instrumente, um die Länder bei der Verbesserung der Kita-Qualität zu unterstützen – von der Gebührenbefreiung über den Betreuungsschlüssel bis zur Sprachförderung. Der Bund stelle den Ländern dafür allein in dieser Legislaturperiode zusätzliche 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums vom 17. Mai 2018