AGJ veröffentlicht Positionspapier zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz

Das Grundgesetz sieht Kinder und Jugendliche vorwiegend aus dem Blickwinkel der Zugehörigkeit zu ihren Sorgeberechtigten und teilt ihnen damit im Prinzip die Rolle als Bezugspunkt elterlicher und staatlicher Sorge (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG; § 1 Abs. 2 SGB VIII) zu. Aus Sicht der AGJ spiegelt eine solche Stellung von Kindern und Jugendlichen in unserer Gesellschaft die Art und Weise, wie sie im öffentlichen Bewusstsein wahrgenommen werden, nicht umfassend genug wider. Die AGJ nimmt daher erfreut wahr, dass es in Deutschland inzwischen eine breite Unterstützung für die Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung gibt und begrüßt die zahlreichen Initiativen hierzu. Die in der AGJ organisierten Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe sind sich ebenfalls einig: der Schutz, die Förderung und die Partizipation von Kindern und Jugendlichen sind im Grundgesetz zu stärken. Hierfür müssen Staat und Gesellschaft ihr Handeln stärker als bisher auf ihr Wohl ausrichten. Daher unterstützt die AGJ insbesondere jene Vorschläge, die eine Verankerung von Kinderrechten im Artikel 2 GG vorsehen und führt dieses in ihrem Positionspapier "Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz" weiter aus. Das Positionspapier wurde vom Vorstand der AGJ auf seiner Sitzung am 3./4. Dezember 2015 in Berlin beschlossen. Das Positionspapier kann als PDF heruntergeladen werden.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ www.agj.de