Alleinerziehend und erwerbslos: Jede zweite Mutter möchte arbeiten
Ohne Beschäftigung waren im vergangenen Jahr 27 Prozent der alleinerziehenden Mütter mit mindestens einem minderjährigen Kind. Mehr als die Hälfte (55 Prozent) dieser nicht-erwerbstätigen alleinerziehenden Mütter war allerdings an der Aufnahme einer Arbeit interessiert. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) im Rahmen einer Pressekonferenz zu Alleinerziehenden in Deutschland mit.
Als Hindernisgrund nannten betroffene Frauen jedoch am häufigsten familiäre oder persönliche Gründe. Im Vergleich dazu, so Destatis, hatten in einer Partnerschaft lebende nicht-erwerbstätige Mütter deutlich seltener den Wunsch, eine Arbeit aufzunehmen (29 Prozent).
Vor dem Hintergrund öffentlicher Diskussionen zur finanziellen Situation von Alleinerziehenden sagte Dr. Georg Thiel, Destatis-Präsident: "Alleinerziehende und ihre Kinder sind überdurchschnittlich häufig armutsgefährdet. Finanziell stehen sie nach wie vor oftmals schlechter da als Menschen, die in anderen Familienformen leben. Für sie sind deshalb familienpolitische Maßnahmen eine besonders wichtige Unterstützung."
Die Armutsgefährdungsquote für Personen in Alleinerziehenden-Haushalten lag laut Destatis 2016 bei 33 Prozent (Bevölkerungsdurchschnitt: 16 Prozent). Darüber hinaus hatten knapp zwei Drittel der Personen in Alleinerziehenden-Haushalten (63 Prozent) nicht die finanziellen Mittel, unerwartete Ausgaben von knapp 1 000 Euro zu bestreiten (Bevölkerungsdurchschnitt: 30 Prozent).
Hintergrund
Die Zahl der Alleinerziehenden stieg in den vergangenen 20 Jahren um 200.000 auf gut 1,5 Millionen Familien. Damit hatte knapp jede fünfte Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind (19 Prozent) im Jahr 2017 eine alleinerziehende Mutter oder einen alleinerziehenden Vater. Dagegen sank die Gesamt-Zahl der Familien, in denen mindestens ein minderjähriges KInd lebte, im gleichen Zeitraum um 1,2 Millionen Familien. Im Jahr 2017 gab es davon insgesamt 8,2 Millionen Familien.
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Quelle: Testats-Pressemitteilung vom 2. August 2018