Altenpfleger in Hamburg übernehmen mehr Verantwortung

14.10.2014 | Altenhilfe | Nachrichten

bpa-Pflegedienste vereinbaren in Hamburg mehr Leistungen, angemessene Vergütungen und die Gleichbehandlung der Altenpfleger mit den Krankenkassen

Private ambulante Krankenpflegedienste in Hamburg können zukünftig endlich Altenpflegerinnen und Altenpfleger als „verantwortliche Pflegefachkraft“ einsetzen. Bisher war dies examinierten Gesundheits- und Krankenpflegern vorbehalten. Damit werden zusätzliche berufliche Perspektiven für die Altenpflegekräfte geschaffen. Diese vertragliche Veränderung war eines der Ergebnisse einer insgesamt drei Jahre dauernden Verhandlungsrunde zwischen den Ersatzkassen und dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). „Damit werden Altenpflegerinnen und Altenpfleger endlich den Gesundheits- und Krankenpflegern als ‚verantwortliche Pflegefachkraft‘ gleichgestellt und erhalten so weitere Aufstiegsmöglichkeiten“, sagte der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle Hamburg Uwe Clasen. „Für uns war es völlig unverständlich, weshalb trotz Pflegefachkraftmangel diesen qualifizierten Kräften der Zugang zu Leitungsfunktionen versperrt wurde. Über diese Aufwertung des Berufsbildes und die zusätzlich zur Verfügung stehenden Fachkräfte freuen sich unsere Mitgliedsdienste sehr.“ Verbessert wurde auch die Vergütung für die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege. Die Dienste erhalten nun von den Ersatzkassen rückwirkend zum Jahresanfang rund viereinhalb Prozent mehr Geld. Außerdem wurden Vergütungen für Leistungen wie die subkutane Infusion oder das Abnehmen eines Kompressionsverbandes neu vereinbart. Die höhere Vergütung bekommen die ambulanten Pflegedienste entweder in Form einer Nachzahlung für die ersten neun Monate des Jahres 2014 oder durch entsprechende Vergütungszuschläge für die kommenden Monate. Derweil gehen die Verhandlungen des bpa mit den Kassen weiter: Für die aufwändige Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einem multiresistenten Keim (MRSA) soll ebenfalls eine angemessene Honorierung mit den Ersatzkassen ausgehandelt werden.

Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 12.09.2014