Ambulante Pflege nicht aus dem Auge verlieren

In einem Offenen Brief appelliert der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die ambulante Pflege nicht zu vergessen, wenn es darum geht, Arbeitsbelastungen zu verringern. 

Zwar begrüße man die Eckpunkte des vorgestellten Sofortprogramms Kranken- und Altenpflege, um den hohen Arbeits­belastung der Beschäftigten in stationären Pflegeeinrichtungen entgegenzuwirken. Bedauerlich sei jedoch, dass der ambulante Pflegebereich kaum Beachtung finde. 

Der DEVAP zählt zu den traditionsreichsten in der Altenhilfe. Er vertritt nach eigenen Angaben über 1.950 stationäre Einrichtungen und 1.400 ambulante gesundheits- und sozialpflegerische Dienste. Insbesondere beim Anrechnungsschlüssel, bei Investitionen zur Digitalisierung, bei besonderen Betreuungsbedrafen von KIndern im Grundschulalter und bei. der Tarifbindung sieht er die Notwendigkeit, die Bedinungen im ambulanen Pflegebereich zu berücksichtigen, um die Attraktivität des Berufsbereiches zu verbessern. 

So sei bedauerlich, dass die Möglichkeiten des Bürokratieabbaus durch Investitionen in die Digitalisierung im ambulanten Bereich bisher nicht in den Blick genommen wurden.

Die geplante vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen im Krankenhaus­bereich müsse nach Ansicht des DEVAP auch für die gesamte ambulante Pflege - also im Bereich SGB XI und SGB V - gelten. Die Tarifsteigerungen der vergangenen Jahre werden in den Leistungs­vergütungen der Krankenkassen immer noch nicht ausreichend berücksichtigt, weil von ihnen nur die Grundlohnsummensteigerung als Ober­grenze herangezogen werde. Dadurch entstehe für die tarifgebundenen Pflegedienste eine immer größer werdende Finanzlücke. Folgen seien die Gefährdung der Existenz, engere Zeitfenster bei der Versorgung mit zunehmender Unzufriedenheit der Pflegekräfte und damit zunehmende Probleme bei der Sicher­stellung des Versorgungsauftrages durch qualifizierte Pflegefach­kräfte. Eine klarstellende Formulierung ist in Paragraph 132a Abs. 2 SGB V einzufügen, damit die tariflich bedingten Kosten eines ambulanten Dienstes nicht als unwirtschaftlich abgelehnt und die von allen Seiten geforderte höhere Entlohnung der Pflegekräfte auch umgesetzt werden können.

Mehr Informationen unter www.devap.info/fileadmin/user_upload/dateien/presse/2018/2018-06-12_DEVAP-PM_Ambulante_Pflege_nicht_vergessen_Offener_Brief_Spahn.pdf (PDF-Dokument)

 


Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Evangelischen Verbandes für Altenarbeit und Pflege vom 12. Juni 2018