An Qualitätsstandards und Fachkräfteprinzip in Kitas festhalten

„Die Umsetzung des Rechtsanspruches dreht sich vielerorts in erster Linie um die Erreichung von Quoten. Die Qualität der Kinderbetreuung ist dabei ins Hintertreffen geraten“, kritisiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler heute im Rahmen der Pressekonferenz der AWO: „Auswirkungen des Kita-Rechtsanspruches auf die Qualität der Kinderbetreuung“, die in der Bundespressekonferenz stattfindet und ergänzt: „Die AWO als Trägerin von über 2.300 Kitas wehrt sich gegen Angriffe auf die Betreuungsqualität, die vor allem zu Lasten der Kleinsten gehen. Qualitätsstandards dürfen nicht aufgegeben und am Fachkräfteprinzip muss festgehalten werden“, appelliert Stadler an alle Verantwortlichen. Die Frage, ob ein schlechter Kita-Platz besser ist, als keiner, beantwortet der renommierte Kinder- und Entwicklungspsychologe und Leiter des Sozialpädagogisches Instituts NRW (SPI) Prof. Dr. Rainer Strätz wie folgt: „Gute Tageseinrichtungen für Kinder unterstützen nicht nur Familien, sondern können auch die Entwicklung von Kindern gerade in den ersten Lebensjahren umfassend und nachhaltig fördern – allerdings nur dann, wenn sie personell und räumlich entsprechend ausgestattet sind. Sind keine guten Betreuungsverhältnisse gegeben, können die Einrichtungen ihren Möglichkeiten und Ansprüchen und den berechtigten Erwartungen der Eltern nicht gerecht werden.“ Eine qualitativ gute Kita-Betreuung beinhaltet vor allem die Möglichkeiten der Förderung der Sprachentwicklung, die besonders bei Kindern mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Haushalten eine wichtige Rolle spielt, das Entstehen sozialer Bindungen und die Förderung motorischer Fähigkeiten. Wird etwa pauschal die Gruppengröße bei gleichbleibender Erzieherzahl erhöht, kann keine gute Betreuung mehr erbracht werden. „Darunter leiden nicht nur die Kinder, sondern auch die Fachkräfte. Die enorme zusätzliche Arbeitsbelastung führt zu erhöhten Krankschreibungen und ganz sicher nicht zu einem attraktiveren Berufsbild“, kritisiert Stadler. Seit der Einführung des Rechtsanspruches im Jahr 2008 haben die Verantwortlichen drei grundlegende Faktoren aus den Augen verloren: Die Qualität der Betreuung, das Vorhandensein genügender Fachkräfte und eine ausreichende Finanzierung. „Kommunen müssen dauerhaft entlastet werden, indem der Bund einen Großteil der  Betriebskosten übernimmt. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Kinder, unabhängig von ihrem Wohnort, die Chance auf eine qualitativ gute Kita-Betreuung haben“, betont Stadler. Dazu betont er: „Der Rechtsanspruch darf nicht um jeden Preis durchgesetzt werden, d.h. wenn die Betreuungsqualität derart leidet, dass Kinder in ihrer Entwicklung Schaden nehmen könnten, müssen Konsequenzen gezogen werden.“ Deshalb fordert die AWO:
  • Bundeseinheitliche (Mindest-)Standards aufgrund pädagogischer (!) Vorgaben
  • Mehr Geld ins System: Kitas sind unter- und fehlfinanziert, die Kommunen müssen entlastet, Bund und Sozialversicherungssysteme dagegen belastet werden.
  • Eine genau Bedarfsanalyse bzw. eine Bedarfsplanung erstellen: Unklar ist, wie viele Plätze und wie viele Fachkräfte gebraucht werden.
  • Kindertagespflege darf nicht zum billigen Ersatz werden, sondern ein  gleichwertiges Angebot.
  • Fachkräftemangel beheben: Steigenden Belastungen der Fachkräfte führen bereits jetzt zu steigenden Krankenquoten.
  • Die Aufsichtführenden Behörden müssen die Qualität der Kinderbetreuung sicherstellen.
Dokumente:

Quelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 30.05.2013
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