Arbeitgeberverband Pflege : Pflege-Mindestlohn gilt ab 1. Oktober auch für 45.000 Betreuungskräfte der teil- und vollstationären Altenpflege

27.10.2015 | Altenhilfe | Nachrichten

Potenziale auch für den Einsatz von entsprechend qualifizierten Flüchtlingen heben

Ab dem 1. Oktober 2015 gilt der Pflege-Mindestlohn auch für die 45.000 Betreuungskräfte in der teil- und vollstationären Altenpflege. Die Bundesregierung hatte mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes Eins die Zahl der Betreuungskräfte von 25.000 noch einmal um 20.000, auf nunmehr 45.000, erhöht. In der letzten Pflegemindestlohn-Kommission, in der auch der Arbeitgeberverband Pflege Sitz und Stimme hatte, war zwischen Gewerkschaften, Arbeitgebern und Regierung vereinbart worden, dass die Betreuungskräfte ab Oktober statt des gesetzlichen Mindestlohns von 8.50 Euro den erheblich höheren Pflege-Mindestlohn bekommen. Das wird jetzt umgesetzt. Der Mindestlohn in der Pflegebranche liegt derzeit bei 9,40 Euro im Westen und 8,65 Euro im Osten. Er steigt bis 2017 kontinuierlich auf 10,20 Euro (West) und 9,50 Euro (Ost) an. Derzeit steht eine Betreuungskraft je zwanzig Bewohnern einer Pflegeeinrichtung zur Verfügung, die diese bei der Bewältigung des Alltags unterstützend begleitet und die Pflegekräfte bei den nicht-pflegerischen Aufgaben entlastet. „Betreuungskräfte sind als Alltagsbegleiter äußerst wichtige Bezugspersonen für die Bewohner von Pflegeheimen. Sie erweitern wirkungsvoll das Angebot an Betreuung und Aktivierung, vorrangig für Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Daher haben wir uns als Arbeitgeber der Altenpflege, gemeinsam mit den Gewerkschaften dafür ausgesprochen, dass zukünftig auch der faire Pflegemindestlohn für die Betreuungskräfte gelten soll“, sagt Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege. Von den insgesamt 45.000 Arbeitsplätzen als Betreuungskraft, die es in den mehr als 13.000 stationären Pflegeheimen geben wird, seien derzeit bereits mehr als 85 Prozent erfolgreich besetzt worden. Die noch etwa 5.000 offenen Stellen könnten zu einem Teil auch an Flüchtlinge vermittelt werden, die die entsprechende Passion mitbringen. Diese müssen mit Erfolg die deutsche Sprache erlernt und den vorgeschriebenen Qualifizierungslehrgang  inklusive Praktikum absolviert haben. Darin stecke viel Potenzial, ist sich Greiner sicher. Der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) ist seit 2009 die politische, wirtschaftliche und tarifliche Interessensvertretung der namhaftesten und umsatzstärksten Unternehmensgruppen der deutschen Pflegewirtschaft. Er tritt für die Geschlossenheit der Branche ein und kooperiert mit den wesentlichen Vertretern der Sozialwirtschaft und branchennahen Unternehmen. Die Mitglieder des Arbeitgeberverbands Pflege setzten sich gemeinschaftlich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Altenpflege und für neue Wege bei der Gewinnung von Fach- und Führungskräften ein. Der  gemeinsame Umsatz liegt bei rund zwei Milliarden Euro. Der Arbeitgeberverband Pflege ist berufenes Mitglied der Pflege-Mindestlohn-Kommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände.

Quelle: Pressemitteilung des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. vom 22.09.2015
www.arbeitgeberverband-pflege.de