Arbeitgeberverband Pflege: Zweifacher Mindestlohn in der Pflege drückt auf den Geldbeutel der Pflegebedürftigen

12.06.2015 | Altenhilfe | Nachrichten

PKV berechnet: Eigenanteile bei Heimkosten wachsen stetig an

Der Verband der privaten Krankenkasse (PKV) hat in einer aktuellen Berechnung einen starken Anstieg bei den Zahlungen des Eigenanteils an den Heimkosten festgestellt. Demnach sind in 2015 die monatlichen Eigenanteile bei den Pflegeplätzen zwischen 37 und 72 Euro, je nach Bundesland und Pflegestufe, angestiegen. Der Eigenanteil ist vom Pflegebedürftigen selbst zu zahlen. Verfügt er nicht über die entsprechenden Finanzmittel, müssen enge Familienangehörige wie Kinder oder aber das Sozialamt über den Posten ,,Hilfe zur Pflege“ einspringen.  Dazu der Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege, Thomas Greiner, in Berlin: „Durch die Erhöhung des Mindestlohns für Pflegehilfskräfte am 1. Januar 2015 auf derzeit 9,40 Euro im Westen und 8,65 Euro im Osten, sowie durch das gleichzeitige Inkrafttreten des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro für alle Dienstleistungsbereiche in Pflegeeinrichtungen, steigen die gesamten Personalkosten in der Pflege überproportional stark  an. Der neue gesetzliche Mindestlohn gilt für alle gewerblichen Mitarbeiter in Küche, Reinigung oder in den Hausmeisterdiensten von Pflegeeinrichtungen. Mit der Folge, dass die Betreuung und Versorgung in einer stationäre Einrichtung teurer wird. Das wiederum wirkt sich zunehmend stark auf den Geldbeutel der Pflegebedürftigen und deren Familien in Form eines steigenden Eigenanteils aus.“ Diese Personalkosten, die in den nächsten Jahren weiter ansteigen werden, dürften schon bald viele Pflegebedürftige, aber auch einen Teil der Sozialhilfeträger in den Kommunen und Kreisen, finanziell überfordern. Schon heute ist für viele Betroffene ein Pflegeplatz aus eigener Kraft kaum mehr bezahlbar. „Wer vor diesem Hintergrund obendrein laut nach der Einführung eines bundesweiten flächendeckenden und allgemeinverbindlichen Tarifvertrags für Pflegefachkräfte ruft, macht sich über die immens steigenden Kosten für die Betroffenen keine Gedanken. Für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige muss gute Pflege auch zukünftig  bezahlbar bleiben. Daher muss Tarifpolitik in der Pflege maßvoll und mit Weitsicht auf die Folgen gemacht werden“, so Thomas Greiner. Die größten privaten Pflegeunternehmen in Deutschland und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) haben sich im Jahr 2009 zum Arbeitgeberverband Pflege zusammengeschlossen. Der Verband vertritt die sozialen, wirtschaftlichen und tariflichen Interessen von über dreißig der namhaftesten Unternehmensgruppen der Pflegewirtschaft. Gemeinsam mit den über 8.500 Unternehmen im bpa repräsentiert er rund 240.000 Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiter. Der Verband setzt sich für eine zukunftsfähige Gestaltung der Pflege ein. www.arbeitgeberverband-pflege.de

Quelle: Pressemitteilung des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. vom 30.04.2015