Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland hat sich konstituiert
Andreas Ullrich von der Dienstnehmerseite wurde als Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) der Diakonie Deutschland gewählt, die sich heute konstituiert hat.
Stellvertretender Vorsitzender ist Matthias Bitzmann von der Dienstgeberseite. Die ARK setzt sich aus je 12 Vertreterinnen und Vertretern der Dienstnehmer- und Dienstgeberseite zusammen. Während die Wahl der Dienstgebervertretet/innen auf der Delegiertenversammlung der Dienstgeberseite erfolgte, beruht die Entsendung der Dienstnehmervertreter/innen überwiegend auf der Einigung der Entsendeversammlung der mitwirkungsbereiten Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände. Ein Teil der Dienstnehmervertreter/innen wird darüber hinaus durch die Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen zweier Diakonischer Werke der Landeskirchen entsandt. Die Amtszeit der vorigen Kommission endete zum 31. Dezember 2013. Sie setzte die Geschäfte der ARK bis zur Neukonstituierung kommissarisch fort. Die Mitglieder der heute konstituierten Kommission sind für 4 Jahre in ihrem Amt benannt worden. Die Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission ist der Diakonie Deutschland im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung zugeordnet.Bereits zum 1. Januar 2014 hat Britta Fischer die Geschäftsführung der ARK übernommen. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland regelt die tarif- und arbeitsrechtlichen Grundlagen für über 150.000 Mitarbeitende in diakonischen Einrichtungen und Diensten.
Quelle: Pressemitteilung der Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband vom 15.08.2014
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