Auch Menschen mit Behinderung wollen in den eigenen vier Wänden wohnen
Diakonie Deutschland und Bundesverband evangelische Behindertenhilfe fordern freie Wahl der Wohnform für Menschen mit Behinderung
Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen fordern die Diakonie Deutschland und der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB), das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung im Wohnbereich zu stärken. „Auch Menschen mit Behinderung wollen in den eigenen vier Wänden wohnen. In Deutschland müssen aber viele gegen ihren Willen in Heimen leben, weil dort die notwendigen Unterstützungsleistungen in der Regel kostengünstiger erbracht werden als in der eigenen Wohnung“, sagt Maria Loheide, sozialpolitischer Vorstand der Diakonie Deutschland am Freitag in Berlin. „Insbesondere Menschen mit hohem Hilfebedarf werden regelmäßig auf eine Unterbringung in einer Einrichtung verwiesen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention soll jeder Mensch mit Behinderung dort leben können, wo er will. Das kann eine Wohnheimgruppe sein – das kann die eigene Wohnung sein. Wir müssen den Willen der Betroffenen ernst nehmen und passgenaue, bedarfsgerechte Unterstützung im Wohnbereich ermöglichen“, erklärt Michael Conty, Vorsitzender des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe. Die Bundesregierung müsse daher sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung ihren Aufenthaltsort und ihre Wohnform unabhängig von den Kosten für ihre Unterstützung frei wählen können. Außerdem sollten Behörden einen Antrag auf Wohnen mit ambulanter Unterstützung nicht mehr nur nach eigenem Ermessen ablehnen dürfen. Zurzeit wird ambulante Sozialhilfeleistung nur gewährt, wenn sie nicht mit „unverhältnismäßigen Mehrkosten“ gegenüber einer „zumutbaren“ stationären Leistung verbunden ist. Was „unverhältnismäßig“ und „zumutbar“ ist, dürfen die Kostenträger bestimmen, wie es im so genannten Mehrkostenvorbehalt im Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgehalten ist. Diese Bestimmung verletzt jedoch das Recht auf eine frei wählbare Wohnform und ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist vor vier Jahren von der Bundesregierung unterzeichnet worden. Sie ist damit geltendes Recht in Deutschland. Darunter fällt auch das in Artikel 19 beschriebene Recht auf selbstbestimmte Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft. Soziale Teilhabe von Menschen mit Behinderung umfasst den Zugang zu allen gesellschaftlichen Bereichen. Dafür müssen Anbieter und Behörden gemeinsam die notwendige Infrastruktur schaffen sowie bedarfsgerechte Angebote planen und ausgestalten. Auch barrierefreier Wohnraum mit erschwinglichen Mieten gehört dazu. Links zum Thema:- Positionspapiere von Bundesverband evangelische Behindertenhilfe und Diakonie Deutschland zur Bundestagswahl: www.beb-ev.de/bundestagswahl-2013/
- „Ganz normal Wohnen“ (in leichter Sprache): www.diakonie.de/leichte-sprache-ganz-normal-wohnen-11969.html
Zur Diakonie gehören etwa 27.000 stationäre und ambulante Dienste wie Pflegeheime, Krankenhäuser, Kitas, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 453.000 Mitarbeitenden und etwa 700.000 freiwillig Engagierten. Diakonie Deutschland – Evangelischer Bundesverband ist wie Brot für die Welt – Evangelischer Entwicklungsdienst Teil des neuen Evangelischen Werkes für Diakonie und Entwicklung.
Quelle: Pressemitteilung des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V. und des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe e.V. vom 03.05.2013