Aus drei mach eins – das Ende der Altenpflege
Gesundheits- und Familienministerium legen Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Pflegeausbildung vor
Lange war es strittig zwischen den Ministerien, jetzt haben Gesundheits- und Familienministerium den Ländern einen Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Zusammenlegung, Neustrukturierung und Akademisierung der Pflegeberufe vorgelegt. Die drei Ausbildungen Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege sollen vereint werden; es soll nur noch einen gemeinsamen Abschluss als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ geben. „Damit wird die Altenpflege in Deutschland abgeschafft“, befürchtet Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). „Aus drei Ausbildungen, die jede für sich bisher drei Jahre dauert, soll jetzt eine werden, die auch nur drei Jahre dauert. Wie soll das möglich sein ohne einen massiven Kompetenzverlust?“ Nach Ansicht des bpa-Präsidenten droht damit eine Verflachung des Wissens, anstatt die geriatrische Kompetenz des Altenpflegeberufs zu stärken. Außerdem bleibt es offensichtlich – wie von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagen – bei der Halbierung der Einsatzzeit in der Praxis der Altenpflegeeinrichtungen. „Pflege-Azubis werden weniger Praxiserfahrungen machen und weniger als bisher lernen können“, so Meurer. „Die ausbildungswilligen Pflegeeinrichtungen sehen sich einem Bürokratiemonster ausgesetzt und müssen zudem diverse Kooperationsverträge schließen, sind für die Schulplätze verantwortlich und müssen für alle Praxiseinsätze bis hin zu deren Finanzierung Sorge tragen. Obendrein müssen sie das volle finanzielle Risiko tragen und sich an einem komplizierten Umlagefonds beteiligen.“ Über diesen komplizierten Fonds sollen auch die laufenden Schulkosten bestritten werden, die bisher Ländersache sind. An diesem Fonds muss sich auch die Pflegeversicherung beteiligen. „Hier soll sich eine Sozialversicherung an den Schulkosten der Länder beteiligen. Das ist skandalös!“, sagt Meurer. „Das ist genauso, als wenn die Arbeitslosenversicherung herangezogen würde, um die Berufsschulen für die Schlosser zu finanzieren. Wir sagen: Hände weg von der Pflegeversicherung, wir brauchen das Geld, um die Leistungen für die Pflegebedürftigen zu finanzieren. Diese Zweckentfremdung wird sich in Zeiten steigender Sozialhilfeausgaben rächen, der Sozialhilfeträger wird noch früher zum Ausfallbürgen“, so Bernd Meurer. Die Kritik des bpa entzündet sich auch daran, dass die genauen Inhalte der Ausbildung nicht in dem Gesetz stehen. Diese sollen erst später durch eine Fachkommission erarbeitet werden. Diese wird vom Bundesfamilienministerium und vom Bundesgesundheitsministerium benannt und deren Ergebnisse sind von diesen zu genehmigen. „So bleibt der Gesetzentwurf eine Black Box, bei der wesentliche Inhalte der Ausbildung später durch die Ministerien außerhalb des Gesetzes festgelegt werden. Das Parlament hat dann keinen Einfluss mehr darauf, ob und was von den Inhalten der Altenpflege übrig bleibt“, sagt der bpa-Präsident.Quelle: Pressemitteilung des bpa - Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. vom 05.06.2015