Ausbau Unterhaltsvorschuss in Kraft getreten
Das Gesetzgebungsverfahren zur Verbesserung beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ist nun mit der Unterschrift des Bundespräsidenten abgeschlossen. Rückwirkend zum 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die Leistung kann – wenn notwendig – künftig auch länger als 72 Monate bezogen werden. Alleinerziehende sollten die Leistung umgehend beim Jugendamt beantragen. Darüber informiert das Bundesfamilienministerium mit. Zugleich bittet es die Mütter und Väter um Geduld, "weil die Jugendämter noch etwas Zeit brauchen, um jeden einzelnen Fall zu bearbeiten".
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) macht darauf aufmerksam, dassAlleinerziehende spätestens bis zum 30. September einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen müssen, um rückwirkend zum 1. Juli neue Ansprüche aufgrund der Reform geltend zu machen. Wenn Alleinerziehende einen Antrag im Oktober einreichten, würden wieder die üblichen Regelungen gelten. Danach sei eine rückwirkende Bewilligung des Unterhaltsvorschusses für einen Monat nur möglich, wenn sie bereits Bemühungen unternommen haben, den unterhaltspflichtigen Elternteil zu Zahlungen zu veranlassen.
Die VAMV-Vorsitzende Erika Biehn erklärte: „Die Alleinerziehenden haben seit vielen Jahren auf diesen Ausbau gewartet. Die Verzögerungen bei der Reform und zuletzt das Warten auf das Inkrafttreten haben zu Verunsicherungen geführt. Wir erwarten nun von den Kommunen, den neuen Unterhaltsvorschuss zügig auszuzahlen.“ Auf Drängen der Kommunen war die Reform um ein halbes Jahr verschoben worden, damit diese sich auf die Umsetzung vorbereiten konnten.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internet, unter anderem unter www.familien-wegweiser.de
Quelle: BMFSFH-Pressemitteilung vom 15. August 2017, Pressemitteilung des Verbandes alleinerziehender Eltern vom 18. August 2017