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Verbände fordern Aussetzung von Abschiebungen

Durch Corona ist es im politischen Berlin um das Thema Geflüchtete und Abschiebungen ruhig geworden. Die lauten Rufe nach konsequenterer Abschiebung nicht aufenthaltsberechtigter Menschen sind zwar leiser geworden, doch offiziell ausgesetzt sind Abschiebungen nicht. Angesichts des globalen Ausmaßes der Krise fordern AWO, Diakonie und weitere Organisationen einen Abschiebestopp und eine menschenwürdige Versorgung Geflüchteter.

Bei der Innenministerkonferenz in dieser Woche wird unter anderem über die Wiederaufnahme von Abschiebungen entschieden. Der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt kritisiert diesen Vorstoß trotz hoher, schwer einzudämmender Infektionszahlen, und fordert weiteren Schutz für Geflüchtete. Dazu erklärt Brigitte Döcker, Mitglied des Bundesvorstandes der Arbeiterwohlfahrt:

„Abschiebungen sind während der COVID‐19‐Pandemie nicht zu verantworten. Sie gefährden die Eindämmung der globalen Pandemie und setzen das Leben der Abgeschobenen unnötig aufs Spiel. Zudem haben zahlreiche Herkunftsländer von Asylsuchenden marode Gesundheitssysteme und sind nicht in der Lage, am Virus Erkrankte zu versorgen. Auch Staaten mit einem relativ gut aufgestellten Gesundheitssystem kommen an ihre Kapazitätsgrenze. Der AWO Bundesverband spricht sich gemeinsam mit dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Pro Asyl und einer Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Organisationen für einen Corona-bedingten Abschiebestopp aus.

Zudem fordert der Verband, das Verbot von Abschiebungen nach Syrien zu verlängern. „Unabhängig vom Pandemiegeschehen muss sich die Innenministerkonferenz klar zur Verlängerung eines umfassenden Abschiebeverbotes nach Syrien bekennen, da in Syrien weiterhin systematisch und flächendeckend gefoltert wird“, so Döcker, „Solange willkürliche Verhaftungen, Folter und Entführungen den Alltag in Syrien bestimmen, sind Abschiebungen nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Flüchtlingsrecht vereinbar. Das aus dem Folterverbot abgeleitete Abschiebungsverbot gilt absolut und unabhängig.


Quelle: Pressemitteilung des AWO Bundesverbands vom 8.12.2020