AWO für Verbot aller rechtsextremer Parteien
„Rechtsextreme Parteien wie die NPD dürfen nicht länger die Vorzüge eines demokratischen Gemeinwesens genießen, wenn sie dieses verachten und mit allen Mitteln bekämpfen“, kommentiert AWO Vorstandsmitglied Brigitte Döcker die heutigen Beratungen im Deutschen Bundestag zu den Erkenntnissen von Bund und Ländern zur Verfassungswidrigkeit der NPD. Auch wenn die Verfassungsfeindlichkeit der NPD kaum bezweifelt werden könne, sei ein Parteiverbot allein keine Lösung im Kampf gegen Rechtsradikalismus. „Wir benötigen eine bessere Förderung präventiver Programme gegen Rechtsextremismus, damit eine bewusste Präventionsarbeit vor Ort mit den Menschen stattfinden kann“, erklärt Döcker. Demnach läge insbesondere im Ausbau von Jugendhilfestrukturen eine lohnenswerte Möglichkeit, die besonders gefährdete Gruppe der Jugendlichen stärker in die Zivilgesellschaft einzubinden und damit vor dem Einfluss rechter Gruppierungen zu schützen. „Die AWO leistet ihren Beitrag, durch ihre tägliche Arbeit in Kindertageseinrichtung, in der Jugendhilfe und indem sie das Bürgerschaftliche Engagement fördert“, erklärt Döcker. Dadurch würde die Zivilgesellschaft gestärkt und den Kindern und Jugendlichen eine Kultur des offenen Miteinanders in der multikulturellen bundesdeutschen Gesellschaft vorgelebt. Ein Verbot der NPD wird von der AWO grundsätzlich unterstützt: „Keine Partei mit einer rassistischen und antisemitischen Einstellung darf einen Anspruch auf staatliche Finanzierung haben“, betont Döcker. Nach einem Beschluss der Bundeskonferenz 2012, dem höchsten Entscheidungsorgan der Arbeiterwohlfahrt, tritt die AWO für ein Verbot aller rechtsextremen Parteien und Organisationen ein. Der Beschluss als PDFQuelle: Pressemeldung des AWO Bundesverbandes e.V. vom 25.04.2013
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