BA und AGJ begrüßen die 100. „Jugendberufsagentur“ - Koalitionsvertrag legt Grundstein für bundesweite Etablierung

Arbeitsbündnisse „Jugend und Beruf“ fest im Koalitionsvertrag verankert - Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe - AGJ und Bundesagentur für Arbeit (BA) werben für stärkere Zusammenarbeit in der Betreuung von Jugendlichen.

Nicht alle junge Menschen haben die gleichen Startbedingungen am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Noch immer verlieren nicht wenige Jugendliche den Anschluss. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Sei es der fehlende Schulabschluss, Probleme im sozialen Umfeld, fehlende Orientierung, keine Motivation oder einfach nur der falsche Freundeskreis. Seit 2005 sind drei Träger für diese jungen Menschen zuständig. Die Arbeitsagenturen, die frühzeitig beruflich beraten und orientieren, die Jobcenter, die besonders förderungsbedürftige Jugendliche unterstützen und die Träger der Jugendhilfe. Jeder für sich hat eigene Kompetenzen, eigene Angebote und Budgets. Für Jugendliche bedeutet das unterschiedliche Anlaufstellen und verschiedene Ansprechpartner. Mangelnde Abstimmungen führen in der Praxis häufig zu Brüchen in der Integrationsarbeit. Hier setzen die 2010 durch die BA initiierten Arbeitsbündnisse „Jugend und Beruf“ an. Ziel ist eine stärkere Verzahnung und Koordinierung der bereits vorhandenen Angebote und ein Zusammenrücken der drei Akteure unter ein Dach. Es geht nicht mehr um die Frage nach Zuständigkeiten, sondern um den Willen gemeinsam verantwortlich zu sein. Die Ergebnisse sprechen für sich: Ausbildungsabbrüche werden vermieden, lange Zeiten von Arbeitslosigkeit werden wirkungsvoll reduziert und leistungsschwächere Jugendliche haben durch eine engere und gezieltere Betreuung einen leichteren Zugang in Ausbildung und Beschäftigung. In Chemnitz konnte jetzt das einhundertste Arbeitsbündnis eröffnet werden. Die neue Bundesregierung hat die Initiative der BA im Koalitionsvertrag fest verankert. Flächendeckend sollen Jugendberufsagenturen die Betreuung junger Menschen unter 25 Jahren bündeln. AGJ und BA sehen sich bestärkt und werben gemeinsam für weitere Bündnisse, die vor allem den lokalen Gestaltungsspielraum in den Vordergrund stellen. Die 100 Beispiele stehen für unterschiedliche Ansätze. In Großstädten müssen andere Lösungen gefunden werden als in ländlichen Räumen. Egal ob im Hunsrück, im Kyffhäuserkreis, in Mainz, in Freiburg oder Hamburg – alle haben die gleiche Botschaft: Wir kümmern uns! Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der BA: „Kein Jugendlicher darf in Deutschland auf der Strecke bleiben. Auch wenn oftmals die verschiedenen Behörden nur wenige Häuser voneinander entfernt waren, glaubt man gar nicht, wie viele Jugendliche auf den wenigen Metern verloren gehen. Die Bündnisse sind ein eindeutiges Signal an die jungen Menschen. Wir kümmern uns um euch und stehen zu unserer Verantwortung. Wir wollen eine fürsorgliche Umlagerung und kein Kompetenzwirrwarr in dem Jugendliche verschreckt werden.“ Prof. Dr. Karin Böllert, Vorsitzende der AGJ: „Die AGJ begrüßt, dass die Bündnisse direkt vor Ort angesiedelt sind, denn nur so kann jeder junge Mensch dort abgeholt werden, wo er gerade steht. Die Angebote sind deswegen so effektiv, weil sie die lokalen Gegebenheiten berücksichtigen und der Struktur von Stadt und Land Rechnung tragen. Dieser Weg sollte konsequent verfolgt werden: Wir plädieren für weitere Bündnisse und hoffen, dass sich mehr Kommunen anschließen. Für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Arbeitsagenturen, Jobcentern und der Kinder- und Jugendhilfe müssen die Träger der Jugendsozialarbeit jedoch finanziell entsprechend ausgestattet werden. Eine Hürde der bisherigen Zusammenarbeit ist mit dem Koalitionsvertrag jedoch bereits genommen: die datenschutzrechtlichen Klarstellungen zur Erleichterung des notwendigen Informationsaustausches.“ Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de. Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter: www.agj.de.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung von der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendliche und der Bundesagentur für Arbeit vom 20. 12.2013