Baden-Württemberg: Empfehlungen für Qualitätssteigerung in der Kindertagespflege
Der „Runde Tisch Kindertagespflege“ unter der Leitung von Staatssekretärin Marion v. Wartenberg hat gemeinsame Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Kindertagespflege verabschiedet.
Ziel des Runden Tisches war, die Kindertagespflege als rechtlich gleichrangiges und qualitativ gleichwertiges Angebot für die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern in der Öffentlichkeit zu verankern. Teilnehmer des Runden Tisches waren: Kultusministerium, Landkreistag, Städtetag, Gemeindetag, Kommunalverband für Jugend und Soziales, Landesverband der Tagesmütter-Vereine BW e.V., Paritätischer, 4-Kirchen-Konferenz, Mütterforum BW e.V., Landfrauenverband Württemberg-Baden e.V. Die Ergebnisse des Runden Tisches mündeten in gemeinsamen Empfehlungen (siehe Anhang) zur fachlichen Begleitung, Beratung und Vermittlung von Tagesmüttern, Angleichung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege an die Kita-Beiträge, Entbürokratisierung der Abrechnungsmodalitäten für laufende Geldleistung an Tagespflegepersonen, zum weiteren Ausbau von Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen mit einem Handlungsleitfaden für die kommunale Praxis und zur Kooperation zwischen Kindertagespflege und Kindertageseinrichtung. Hinweise zu beruflichen Perspektiven von Kindertagespflegepersonen sowie die Qualifizierung und Weiterbildung von Personal runden die Ergebnisse ab. Außerdem empfiehlt der Runde Tisch eine intensivere Kooperation zwischen Kreisen und Kommunen sowie verlässliche Vertretungsregeln.Mehr Personal für fachliche Begleitung der Tagesmütter
„Jedes Kind, egal ob in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson, muss gleich gut betreut und gefördert werden. Mit der Verständigung auf einen Personalschlüssel bei der fachlichen Begleitung der Tagesmütter sind wir bei der Qualität bundesweiter Spitzenreiter“, betonte die Staatssekretärin. Baden-Württemberg sei das erste Bundesland mit einem Fachbegleitungsschlüssel, das damit besondere Standards setze. Eine intensive und qualitativ hochwertige Begleitung und Beratung der Tagespflegepersonen sichere die Qualität der Kindertagespflege. Hauptgeschäftsführer Professor Eberhard Trumpp vom Landkreistag zeigt sich hoch erfreut, dass nunmehr am Runden Tisch Kindertagespflege „ein einvernehmliches Ergebnis erzielt werden konnte und insbesondere zur Ausstattung der Tagesmütter-Vereine und zur Angleichung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege eine gemeinsame Empfehlung ausgesprochen wird“, betonte der Landkreistag. Das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Städtetags, Professor Stefan Gläser, begrüßt die gemeinsamen Empfehlungen als weiteren „Bestandteil zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege und sieht damit auch in diesem Bereich den Ausbau der Kleinkindbetreuung im Land auf einem guten Weg“, erklärte der Städtetag. „Die gemeinsamen Empfehlungen schaffen pragmatische und praxistaugliche Rahmenbedingungen für eine weitere Attraktivitätssteigerung in der Kindertagespflege“, betonte der Präsident des Gemeindetags Roger Kehle. Senator e. h. Prof. Roland Klinger, Direktor des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, hob hervor: „Die Ergebnisse des Runden Tisches bringen die Struktur der Kindertagespflege in Baden-Württemberg entscheidend weiter. Sie leisten einen guten Beitrag zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr.“ Der seit 1. August 2013 gesetzlich eingeführte Rechtsanspruch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres gilt gleichermaßen für die Förderung in einer Kindertageseinrichtung und in Kindertagespflege. „Die Ergebnisse des Runden Tisches sind ein wichtiger nächster Schritt zum qualitätsvollen Ausbau der Kindertagespflege“, sagte Christina Metke, Erste Vorsitzende des Landesverbands der Tagesmütter-Vereine BW. Parallel zu den Beratungen am Runden Tisch hat das Kultusministerium die Verwaltungsvorschrift zur Kindertagespflege weiterentwickelt, die am 1. Januar 2014 in Kraft treten wird. Die Verwaltungsvorschrift gibt Standards zur rechtlichen Ausgestaltung sowie für die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagespflege vor. Außerdem regelt sie die finanzielle Förderung des Landes zur Vorbereitung, Qualifizierung und Fortbildung von Tagespflegepersonen neu. Künftig bezuschusst das Land den qualitätsorientierten bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsangeboten in der Kindertagespflege in Höhe von 2,3 Millionen Euro pro Jahr. Daneben fördert das Land die Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung nach dem Finanzausgleichsgesetz. Nach dem Pakt für Familien mit Kindern, den das Land mit den Kommunalen Spitzenverbänden im Dezember 2011 geschlossen hat, hat das Land diese Förderung stark erhöht. Im Jahr 2013 liegt sie bei knapp 44 Millionen Euro. „Ob Krippe oder Kindertagespflege: Qualität ist das A und O. Mit den gemeinsamen Empfehlungen befördern wir den qualitativen Ausbau der Kindertagespflege, die Professionalität der Kindertagespflegepersonen und stärken das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern“, ist Staatssekretärin Marion v. Wartenberg überzeugt. Die neue Verwaltungsvorschrift zur Kindertagespflege kann Anfang 2014 herunter geladen werden unter: http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/Verordnungen+_+Verwaltungsvorschriften Anlage:- Gemeinsame Empfehlungen Kindertagespflege
- Handlungsleitfaden kommunale Praxis Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen
Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 19.12.2013
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