Baden-Württemberg investiert 800.000 Euro für inklusive Modellprojekte

Sozialministerin Katrin Altpeter stellt 800.000 Euro für Modellprojekte zur Verfügung, mit denen die Inklusion in Baden-Württemberg vorangebracht werden soll.

„Viele Menschen beteiligen sich bereits in ihren Stadtvierteln, in ihren Gemeinden, in Vereinen, Verbänden und Initiativen sehr engagiert daran, den Inklusionsgedanken in Baden-Württemberg umzusetzen. Sie zeigen, dass Inklusion nicht nur ein Thema für Spezialisten ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. In vielen Projekten werden ganz neue Wege gegangen, um Inklusion mit Leben zu füllen. Diese Projekte können wir mit dem Förderprogramm „Impulse Inklusion“ besonders unterstützen“, sagte die Ministerin in Stuttgart. Anträge auf Förderung können bis Mitte Oktober eingereicht werden. Gefördert werden sollen neuartige Projekte, entweder in Form neuer Initiativen oder als neue Vorhaben, die bestehende Projekte maßgeblich erweitern. Ein Schwerpunkt liegt in diesem Jahr auf Projekten mit besonderem Sozialraumbezug. Dazu gehören Initiativen, die eine Teilnahme an Kultur-, Sport-, Freizeit und Tourismusangeboten, am Vereinsleben oder am kirchlichen und politischen Leben ermöglichen oder das öffentliche Bewusstsein für die Notwendigkeit solcher inklusiven Angebote schaffen. Wert legt die Ministerin darauf, dass Menschen mit und ohne Behinderung die Projekte gemeinsam entwickeln, planen, durchführen und auswerten. Für Ministerin Altpeter ist die Orientierung am Sozialraum, im Stadtviertel oder in der Gemeinde die Grundlage für das inklusive Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. „Nur wenn Menschen mit Behinderung dort, wo sie leben, auch entsprechende Angebote zur Beteiligung vorfinden, können sie ihr Recht ausüben, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.“ Die Entscheidung für das Förderprogramm „Impulse Inklusion“ traf Ministerin Altpeter mit Blick auf die Entwicklung des Umsetzungsplans der UN-Behindertenkonvention in Baden-Württemberg. In einem breiten Beteiligungsverfahren werden seit dem Beginn der Legislaturperiode auf der Grundlage eines Vorschlages des Landesbehindertenbeirates in Regionalkonferenzen Vorschläge gesammelt, wie die nächsten Schritte bei der Verwirklichung der Rechte behinderter Menschen mit allen Beteiligten gegangen werden können. Die Ergebnisse des sogenannten „Gültsteinprozesses“ wurden im Dezember 2012 als „Impulspapier Inklusion“ veröffentlicht. Darin formulierte Vorschläge werden mit dem Förderprogramm „Impulse Inklusion“ umgesetzt. Nähere Informationen zur Projektförderung erhalten Sie unter www.sm.baden-wuerttemberg.de/de/Foerderprogramm_Impulse_Inklusion/299988.html

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg vom 03.07.2013
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