Baden-Württemberg: Neue Pflegeausbildung nimmt Potenziale von Migranten in den Blick

01.07.2014 | Altenhilfe | Nachrichten

Das Kultusministerium bietet ab dem kommenden Schuljahr 2014/2015 eine neue Ausbildung im Bereich der Altenpflegehilfe speziell für Migranten mit geringeren deutschen Sprachkenntnissen an. Das Kultusministerium setzt damit nicht nur auf ein neues Modell, um verstärkt Fachkräfte für die Pflege zu gewinnen.

Zudem steht neben dem Berufsabschluss „staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ oder „staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“ der Erwerb der deutschen Sprache im Mittelpunkt dieser zweijährigen Ausbildung. „Mit diesem Modell gehen wir neue Wege, um Migranten eine berufliche Perspektive in einem Zukunftsberuf zu bieten und nicht erschlossenes Fachkräftepotenzial für den Pflegebereich zu nutzen“, sagte Staatssekretärin Marion v. Wartenberg.

Wachsender Bedarf an qualifiziertem Pflegepersonal

Der Bedarf an Pflegekräften werde in den nächsten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung und der steigenden Lebenserwartung deutlich zunehmen. Das eröffne den Absolventinnen und Absolventen beste Einstellungschancen. „Die Ausbildung bietet den Schülerinnen und Schüler nicht nur gute berufliche Aussichten. Sie macht es auch möglich, die Integration und gesellschaftliche Teilhabe zu verbessern. Deswegen haben wir den Deutschunterricht in die Ausbildung integriert“, betonte die Staatssekretärin.

Sprachkompetenz im Mittelpunkt der Ausbildung

Auch wer die deutsche Sprache noch nicht so gut beherrscht, kann ab September 2014 eine Ausbildung zur Altenpflegehelferin/zum Altenpflegehelfer beginnen. Voraussetzung ist Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Im Laufe der zweijährigen Ausbildung streben die Schülerinnen und Schüler an, ihre Sprachkompetenz von Niveaustufe A2 auf B2 zu steigern, um nach bestandener Abschlussprüfung ausreichend Sprachkenntnisse für ihren künftigen Berufsalltag zu besitzen. Eine weitere Besonderheit dieses Modells ist das zweistündige Wahlpflichtfach Staatsbürgerkunde im ersten Jahr der Ausbildung, in dem sich die Schülerinnen und Schüler intensiv auf einen Einbürgerungstest vorbereiten können. Eine Teilnahme an diesem Test ist möglich, wenn der Sprachtest am Ende des ersten Schuljahres auf B1-Niveau bestanden wird. Wer die zweijährige Ausbildung mit der staatlichen Anerkennung erfolgreich abschließt, kann im Anschluss in das zweite Jahr der Altenpflegeausbildung einsteigen und in weiteren zwei Jahren den Berufsabschluss „staatlich anerkannte Altenpflegerin“ oder „staatlich anerkannter Altenpfleger“ erwerben. Zum Schuljahr 2014/2015 bieten folgende Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe die beschriebene Ausbildung an:
  • Mathilde-Plank-Schule Ludwigsburg,
  • Fritz-Ruoff-Schule Nürtingen,
  • Nell-Breuning-Schule Rottweil,
  • Alice-Salomon-Schule Hechingen,
  • Justus-von-Liebig-Schule Waldshut-Tiengen,
  • Valckenburgschule Ulm
Die Interessentinnen und Interessenten bewerben sich an einer Berufsfachschule für Altenpflege und schließen mit einer Altenpflegeeinrichtung einen Ausbildungsvertrag über die Gesamtdauer der zweijährigen Ausbildung ab. Während der Ausbildung erhalten sie eine Ausbildungsvergütung, die den Lebensunterhalt sichert. Je nach Aufenthaltsstatus ist eventuell eine Genehmigung der Ausländerbehörden notwendig, damit eine Ausbildung begonnen werden kann. Das Kultusministerium rechnet damit, dass ab dem Schuljahr 2015/2016 weitere Schulen das Modell anbieten werden. Das Konzept dieses neuen Bildungsgangs ist vom Ministerium gemeinsam mit den Altenpflegeschulen sowie Vertretern des Städtetags BW, Landkreistags BW, der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e. V., der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion BW und des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. entwickelt worden.

Eckpunktepapier der zweijährigen Berufsfachschule für Altenpflegehilfe für Nichtmuttersprachlerinnen und Nichtmuttersprachler (PDF)

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württeberg vom 10.06.2014
www.baden-wuerttemberg.de