BAG Landesjugendämter verabschiedet bundesweite Empfehlungen für die Hilfeplanung

Familien haben einen Anspruch darauf, in den Jugendämtern bundesweit eine fachlich vergleichbare Beratungspraxis in der Hilfeplanung vorzufinden. Erstmals seit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vor 25 Jahren gibt es nun für diesen Kernprozess in der Kinder- und Jugendhilfe bundesweit gültige Maßstäbe. Mit den Empfehlungen „Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII“ legt die BAG Landesjugendämter ein umfassendes Werk vor, das den Fachkräften in den Jugendämtern Orientierung für ihre Praxis gibt und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für die gleichmäßige Umsetzung auf kommunaler Ebene leistet. Fachlich gute Hilfeplanung ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Hilfen, mit denen heute pro Jahr fast eine Million junge Menschen erreicht und in ihrer Entwicklung unterstützt und gefördert werden. Die wirksame Ausgestaltung dieser Hilfen ist damit ein Wirtschafts- und ein Zukunftsfaktor zugleich für unsere Gesellschaft.  Die Landesjugendämter beschlossen die Handlungsleitlinien „Sexuelle Grenzverletzungen, Übergriffe und Gewalt in betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen nach §§ 45 ff. SGB VIII“, die sich inhaltlich an den Vorgaben des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch orientieren. Sie richten sich an Einrichtungen der Erziehungshilfe, Einrichtungsträger, betriebserlaubniserteilende Behörden sowie an die örtlich- und fallzuständigen Jugendämter. Das Papier beschreibt die fachlichen Rahmenbedingungen für einen angemessenen Umgang mit dem Thema sexuelle Gewalt, stellt Präventions- und Schutzkonzepte dar und weist auf erforderliche Interventionsmaßnahmen hin. Die Handlungsleitlinien leisten einen Beitrag zur Erfüllung des Beratungsanspruchs der freien Träger und des Schutzauftrages nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Das Vorhaben der Bundesregierung, unbegleitete minderjährige Ausländer bundesweit zu verteilen, wirft für die Praxis vielschichtige Fragen auf. Diese wurden auf der Basis der vom Bundesfamilienministerium veröffentlichten Eckpunkte für einen Gesetzentwurf diskutiert. Wie umfänglich kann das Kindeswohl in der Phase zwischen Ankunft des Minderjährigen und der Verteilung geprüft werden? Wie geht man mit der vermuteten und der tatsächlichen Minderjährigkeit um? Darf die Altersfeststellung an beliebig vielen Orten wiederholt werden? Wie ist zu verfahren, wenn Jugendliche ihren Ort nicht wechseln möchten? Diese und andere Fragen gilt es zu klären, bevor das Gesetz voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand soll es eine Regelung geben, wonach grundsätzlich die Landesjugendämter die für die Verteilung zuständige Landesstelle sein sollen.  Der Bund sieht über die Debatte um unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hinaus vor, das SGB VIII an verschiedenen Stellen umfassend zu reformieren. Im Fokus stehen dabei derzeit die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung, das Thema Inklusion sowie die Überarbeitung der Vorschriften für die Erlaubnis zum Betrieb einer Einrichtung. Die Landesjugendämter sind in die Prozesse eingebunden und begleiten diese fachlich. Die Eigenständige Jugendpolitik ist ein Politikansatz, der die Interessen und Bedürfnisse von jungen Menschen zwischen 12 und 27 Jahren in den Mittelpunkt von gesellschaftlichem und politischem Handeln stellt. Jana Schröder von der Koordinierungsstelle "Handeln für eine jugendgerechte Gesellschaft“ erläuterte, mit welchen Vorhaben dieser Ansatz in die Praxis umgesetzt werden soll. Unter anderem sollen Maßnahmen finanziell unterstützt werden, die unter dem Motto "Politik für, mit und von Jugend" als Best Practice gelten. Bei der Auswahl der Maßnahmen setzt die Koordinierungsstelle auch auf die Zusammenarbeit mit der BAG Landesjugendämter.   Alle Veröffentlichungen stehen unter www.bagljae.de zur Verfügung.  

Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 08.06.2015